WORMS – Am Mittwoch, dem 25.09.2019, verhafteten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Kriminalinspektion Worms einen Wormser, dem eine Vielzahl von Einbrüchen in den Sommermonaten im Stadtgebiet Worms und Umgebung vorgeworfen werden. Dem 38-jährigen deutschen Tatverdächtigen werden insbesondere eine Vielzahl von Wohnungseinbrüchen und Einbrüche in Gewerbebetriebe zur Last gelegt. Er ist der Polizei bereits wegen zahlreicher Eigentums- und Betäubungsmittelstraftaten bekannt.
Nach umfangreichen Ermittlungen durchsuchten die Ermittler der Kriminalinspektion Worms am Mittwoch in den frühen Morgenstunden auf richterlichen Beschluss die Wohnung des mutmaßlichen Einbrechers.
Die Beamten fahndeten nach dem Mann bereits im Vorfeld, da gegen ihn zwei Haftbefehle, unter anderem im Zusammenhang mit Drogendelikten, bestanden.
Bei der Festnahme in seiner Wohnung erlitt der offensichtlich unter Drogeneinfluss stehende Mann einen Schwächeanfall und musste die Nacht unter polizeilicher Bewachung im Klinikum Worms verbringen. Er wurde am Donnerstag, dem 26.09.2019, dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn erließ. Der Einbrecher sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt in Haft.
Die Ermittler konnten umfangreiches mutmaßliches Diebesgut in der Wohnung des Mannes auffinden. Die Überprüfung und Zuordnung der sichergestellten Gegenstände dürfte aufgrund der Menge noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Doch bereits jetzt ist den Ermittlungsbehörden klar, dass der Mann für weitere, bislang ungeklärte, Taten in Frage kommt. Hierauf konzentrierten sich nun die weiteren Ermittlungen.
Der Wormser muss aufgrund der Einbrüche mit einer empfindlichen Haftstrafe rechnen. Einbrüche in Wohnungen haben aufgrund der damit verbundenen, teilweise schweren psychischen, Folgen für die Opfer eine Mindeststrafandrohung von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Neben Diebesgut beschlagnahmten die Kriminalbeamten auch eine größere Menge unterschiedlicher Drogen, unter anderem Marihuana und Amphetamin, in der Wohnung. Der Mann muss sich deshalb nun auch wegen illegalem Drogenhandel verantworten.