Karlsruhe – Ab Mitte Oktober 2019 versieht das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) Kraftfahrzeuge, die illegal auf dem Gehweg stehen, auch in Durlach mit einem „Knöllchen“ über 20 Euro. Steht das Auto länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg, sind 30 Euro fällig.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist Gehwegparken verboten. Darauf wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden immer wieder hingewiesen und überprüfte in den vergangenen beiden Jahren in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten. Künftig gilt: Ausnahmen vom illegalen Gehwegparken gibt es nur, wo eine Markierung oder eine Beschilderung ausdrücklich das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlaubt.
Damit endet die bisher tolerierte Praxis in der Fächerstadt. Neben der Rechtsnorm zeigten auch immer mehr Beschwerden aus der Bürgerschaft, „dass das Gleichgewicht aller Verkehrsarten gestört war, Barrierefreiheit und Fußverkehrsqualität das Nachsehen hatten“, betont OA-Chef Dr. Björn Weiße. Kinder bis acht Jahre müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen, Kinder bis zum Alter von zehn Jahren und begleitende Eltern dürfen auf dem Gehweg fahren.
Statt jedoch alle Gehwegparkplätze zu verbieten, schauten die städtischen Fachdienststellen genau hin. Sie prüften unter Beteiligung des Stadtamtes Durlach, des Ortschaftsrates und der Bürgerschaft, wo und wie eine Legalisierung des Gehwegparkens möglich war. Zu beachten war dabei auch: Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit der Straßenabschnitte.
Weitere Informationen gibt es unter: www.karlsruhe.de/gehwegparken