Frankfurt am Main – Die UEFA Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer hat am heutigen Nachmittag ihre Entscheidung zu den Vorkommnissen im Rahmen des Europa-League-Auswärtsspiels bei Vitória SC am 3. Oktober 2019 getroffen.
Zum einen wurde die Bewährung widerrufen, zu der die Auswärtsspiel-Sperrstrafe vom 10. Januar 2019 anlässlich des Zuschauerfehverhaltens in Rom beim Gruppenphasenspiel gegen Lazio ausgesetzt worden war.
Zum anderen wurde Eintracht Frankfurt mit einer zusätzlichen Sperrstrafe für ein weiteres Auswärtsspiel belegt.
Damit ist es Eintracht Frankfurt untersagt, für die nächsten beiden Auswärtsspiele in der Gruppenphase der UEFA Europa League bei R. Standard de Liège am 7. November und gegen Arsenal FC am 28. November Eintrittskarten gleich welcher Kategorie zu vergeben.
„Das ist zweifellos eine harte Entscheidung der UEFA. Natürlich werden wir, sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, zumindest mit Blick auf das Spiel in London auch die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen“, so Vorstandsmitglied Axel Hellmann in einer ersten Reaktion auf das Urteil: „Wir werden uns aber vor allem intensiv mit der Frage zu beschäftigen haben, wie wir unser aller Ziel, gemeinsam sportliche Festtage in europäischen Clubwettbewerben feiern zu dürfen, zukünftigwirksamer vor dem Fehlverhalten Weniger schützen können.“