POTSDAM – Am 24. Oktober 2019 durchsuchten 364 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, 27 Beamte des Polizeipräsidiums Trier und sechs Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Trier 29 Objekte in vier Bundesländern.
Dabei vollstreckten sie zwei Haftbefehle. Die vorangegangenen Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Trier richteten sich hauptsächlich gegen einen libanesischen Familienclan. Ihm werden illegale Schleusungen vorgeworfen, deren Charakteristik der organisierten Clankriminalität zuzuordnen ist. Die Objekte befinden sich in den Bundesländern Rheinland-Pfalz (16), Nordrhein-Westfalen (10), Berlin (2) und Saarland (1).
Wegen einer erhöhten Gefährdung wurden bei der Vollstreckung der Haftbefehle auch Spezialkräfte der GSG 9 der Bundespolizei eingesetzt.
Vorausgegangen waren Ermittlungen wegen Visafälschungen mit denen die Täter in der Folge Schleusungen arbeitsteilig nach Deutschland organisierten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch Hinweise auf mögliche weitere Straftaten gewonnen, insbesondere im Bereich der Eigentumskriminalität. Ermittelt wird in einem Fall auch wegen des Verdachts der Bestechung.
Für die Schleusungen wurden in 26 Fällen unterschiedliche Flugrouten aus dem Libanon heraus genutzt. In Zusammenarbeit mit den Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Beirut, Moskau, Kairo und Teheran konnten davon bisher 10 Schleusungen unterbunden werden. Da der Familienclan Garantieschleusungen anbot, versuchten die Täter weiterhin, die gescheiterten Schleusungen durchzuführen.
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, dazu: “Diese Form der organisierten Clankriminalität höhlt den Rechts- und Sozialstaat aus, aber diese Gruppe ab heute nicht mehr.”
Das Polizeipräsidium Trier übernimmt die Sachbearbeitung hinsichtlich des Verdachts der Eigentums- und sonstigen Delikte und das Referat 34 des Bundespolizeipräsidiums führt die Ermittlungen zu den originären Urkunden- und Schleusungsdelikten.