Wiesbaden – In der Strafsache gegen den volljährigen irakischen Staatsangehörigen Ali B. und den minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen Mansoor Qu. wegen des Verdachts der Vergewaltigung u.a. (Aktenzeichen: 1 Kls 2231 Js 24935/18) hat die 1. Strafkammer am Donnerstag, 31.10.2019, beide Angeklagte mit folgendem Tenor verurteilt:
Der Angeklagte Ali.B. ist schuldig der Vergewaltigung in 2 Fällen jeweils in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes. Er wurde deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Strafkammer hat die Unterbringung des Angeklagten Ali.B. in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Der Angeklagte Mansoor Q. ist schuldig der Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes, der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes sowie der versuchten Nötigung. Er wurde deswegen zu einer Einheitsjugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.