Frankfurt am Main – Die Berufung von Eintracht Frankfurt gegen das Urteil der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkommission der UEFA vom 17.10.2019 wurde von der zuständigen Kammer am gestrigen Abend zurückgewiesen.
Damit hat die „Ausschlussstrafe“ für das Spiel bei Arsenal FC am 28.11.2019 in London weiter Bestand.