Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Einbruch in Einfamilienhaus
Frankenthal (ots) – Am 16.11.2019 zwischen 15:30 Uhr und 23:30 Uhr verschaffen sich unbekannte Täter durch Aufhebeln einer rückseitigen Balkontür Zutritt zu einem Einfamilienhaus im Heidelberger Ring in Frankenthal. Anschließend durchwühlen die Einbrecher alle Räumlichkeiten des Hauses. Entwendet werden Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro. Leider muss mit Beginn der “dunklen Jahreszeit” auch dieses Jahr mit vermehrten Einbrüchen gerechnet werden.
Daher beachten Sie folgende Tipps der Polizei, um sich vor einem Einbruch zu schützen:
- Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.
- Auch wenn Sie Haus und Wohnung nur kurz verlassen: Ziehen Sie nicht nur die Tür ins Schloss, sondern schließen Sie immer, am besten zweifach, ab.
- Deponieren Sie Ihren Haus oder Wohnungsschlüssel niemals außerhalb Ihrer Räume: Ein Einbrecher kennt jedes Versteck!
- Rollläden sollten zur Nachtzeit geschlossen werden. Achten Sie darauf dass Ihre Rollläden gegen Hochschieben gesichert sind.
- Gekippte Fenster können von Einbrechern leicht geöffnet werden.
Weitere Tipps wie Sie sich vor Einbrechern schützen können, finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
Versuchter Betrug durch Gewinnversprechen
Frankenthal (ots) – Eine 78-jährige Frau aus Frankenthal erhält am 15.11.2019 einen Festnetzanruf von einer männlichen Person. Der Mann gibt an, die Frankenthalerin habe 47.000EUR in Lotto gewonnen. Um den Gewinn zu erhalten, müsse sie jedoch Transportgebühren in Höhe von 800EUR im Voraus bezahlen. Das Geld würde in einer Stunde von zwei Männern abgeholt werden. Die angebliche Gewinnerin reagierte vorbildlich und informierte umgehen die Polizeiinspektion Frankenthal. Zu einer Geldabholung oder weiteren Kontaktversuchen seitens der Täter kam es nicht. Die Abzocke durch falsche Gewinnversprechen ist sehr hinterhältig.
“Sie haben gewonnen!” Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln. Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden.
Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel “Gebühren” zu bezahlen, eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Nähere Informationen zum Thema sowie die Tricks der Täter erfahren sie unter www.polizei-beratung.de.
Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-1100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Trunkenheitsfahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Frankenthal (ots) – In der Nacht vom 15.11.2019 auf den 16.11.2019 wird ein 19-jähriger PKW-Führer bei einer polizeilichen Geschwindigkeitskontrolle im Foltzring in Frankenthal mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Bei der darauffolgenden Verkehrskontrolle können bei dem Frankenthaler deutliche Anzeichen für eine aktuelle Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt werden.
Ein durchgeführter Schnelltest reagiert positiv auf THC. Bei der Durchsuchung des jungen Manns wird zudem eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt.
Sein Führerschein wird ebenfalls präventiv sichergestellt.
Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den
19-Jährigen nun eine Strafe in Höhe 500 EUR sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrfach die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.
Gegen den Fahrer wurde neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar.
Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.