Kundenfreundlich: Landgericht schiebt Riegel vor. Online-Portale müssen in Zukunft die digitale Kündigung zulassen

Schluß mit lustig: Verbraucherzentralen siegen vor dem Landgericht München: Portalbetreiber müssen AGBs entschärfen

Wer kennt das nicht. Das Versprechen mit der schnellen und kostenfreien Registrierung? Auf der Suche nach der Dame oder dem Herrn des Lebens, wollen viele einsame Singles ihr Dasein mittels einem Online-Portale ändern. Ist ein Portal ausgesucht, dann genügt nur ein Klick und das Ausfüllen von ein paar Feldern und schon geht es los im angeblich grössten Wachstumsmarkt Deutschlands.

Doch nicht immer stellt sich die Realität so dar wie zunächst beschrieben.

Denn der Portalbetreiber will ganz schnell vor allen Dingen Eines: Das Geld des Nutzers.

Der Trick mit den eingeschränkten Funktionen

Dafür gibt es dann eingeschränkte Funktionen.

Ein Anbieter lässt sich bspw. den Zugriff auf das interne Postfach nach erfolgter Registrierung bezahlen. In der Folgezeit erhält der Nutzer nun per Email vom Portal Nachrichten, die von möglichen Interessenten stammen könnten.

Doch auch hier zeigte ein Test, dass es sich um interne Portalnachrichten wie Neuigkeiten oder die Info wieviele Besucher auf dem Profil waren, handelt.

Wer dafür zahlt um die internen Mails zu lesen ist bereits in der Falle. Seriös ist das nicht.

Die Sache mit der Abmeldung

Hat der Nutzer dann die Nase voll und will sich wieder abmelden, dann erlebt er die nächste Überraschung.

So einfach wie die Anmeldung gestaltet sich die Abmeldung nicht mehr.

Denn die Portale reissen sich vor allen Dingen um Eines: Den Kunden umd damit die wichtigen Kundendaten. Doch der Markt ist nicht so groß wie das die Portalbetreiber gerne hätten. Aktuell tummeln sich ca. 2000 Portale in Deutschland. Da wird getrickst und geschoben. Statistiken werden flexibel bemüht nur um den potentiellen Single ins eigene Portal zu locken.

Nun haben diese Portale die Herausforderung neue Kunden zu registrieren und die bestehenden zu behalten.

Letzteres ist der schwierigste Teil, denn wenn ein registrierter Single, nach erfolgloser Suche das Portal wieder verlassen will, gestaltet sich dieser Vorgang bei vielen Portalen als beabsichtigte, grosse Herausforderung.

Generell gilt das Motto: Rein geht es schnell und ohne Hürden – Raus geht es nur mit erhöhtem Aufwand.

Im vorliegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen ein in München ansässiges Kuppelunternehmen.

Die Verbraucherzentralen monierten eine besondere Klausel in den AGBs eines bekannten Einsame-Herzen-Anbieters.

„Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.“

Darin sahen die Verbraucherzentralen einen Verstoß gegen geltendes Recht. Und die Richter am Landgericht in München sahen dies genauso.

In der Kürze stellten die Richter fest:

Wer seinen Nutzern das Registrieren in digitaler Form erlaubt, muss zur Kündigung die digitale Form erlauben.

Damit schlagen die Richter zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn der Nutzer darf in Zukunft, wenn das Urteil rechtskräftig wird, per Email kündigen. Das dies einen großen Aufwand für den Betreiber darstellt, wird er dann in Zukunft hoffentlich die leichte Form über die Webseite ermöglichen.

Denn viele Anbieter verstecken die Funktion zum kompletten Löschen aller Kundendaten inklusive des Nutzerprofiles hinter mühsam zu findenden Menüs. So muss der Nutzer unnötig lange auf die Suche gehen. Die Meisten verlieren die Geduld und verlassen die Seite und kommen einfach nicht mehr.

Die Absicht

Für den Betreiber rechnet sich die Praxis, denn so erhält er viele Profile. Diese sind zwar "tot" doch der oder die Suchende kann so etwas natürlich nicht so leicht erkennen. Für ein Portal ist die objektive Zahl der registrierten Nutzer ein nach außen hin sichtbarer Gradmesser seiner Beliebtheit. Und das soll natürlich weitere Nutzer anziehen.

Nach dem aktuellen Urteil sind alle Portalbetreiber im Druck. Denn es geht nicht nur um Einsame-Herzen-Portale. Alle Anbieter ob Immobilien, Mobile, Shops etc. sind gefordert schnellstens die AGBs zu überprüfen.

Oder es drohen sehr hohe Strafen. Die Verbraucherzentralen sind jedenfalls weiter auf der Hut.

Hier ist das Urteil als PDF