Frankfurt-Flughafen (ots) – Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen stellte am 27. November bei der Luftsicherheitskontrolle 7 Coca-Bonbons im Handgepäck einer 80-jährigen Deutschen fest, die auf dem Heimweg nach Bolivien war. Diese Bonbons enthalten Bestandteile der Coca-Pflanze und fallen somit unter das Betäubungsmittelgesetz.
Sie gab an, dort in den Bergen zu leben und die Coca-Bonbons zur Linderung ihrer Höhenkrankheit zu benötigen.
Die Reisende wurde samt der ungewöhnlichen Süßigkeit zuständigkeitshalber an Beamte des Hauptzollamts Frankfurt übergeben. Diese leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
Ihren Flug konnte die Dame schließlich ohne die Bonbons antreten.