WIESBADEN – Nach Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt (GBA) teilt das Hessische Landeskriminalamt mit: Im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten, Herrn Dr. Walter Lübcke, haben die Ermittler der SOKO Liemecke bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger des beschuldigten Stephan E. unter anderem Aufzeichnungen über etwa 60 Personen und Objekte gefunden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden von dem Beschuldigten verschiedene Informationen, über zum Teil Personen des öffentlichen Lebens bzw. Objekte, überwiegend aus dem Großraum Kassel, erhoben und gespeichert. Diese Erhebung der Daten durch den beschuldigten Stephan E. liegt überwiegend mehr als 10 Jahre zurück, im Schwerpunkt im Zeitraum von 2001 bis 2007. Unmittelbar nach Bekanntwerden wurde seitens des Hessischen Landeskriminalamtes zunächst eine Bewertung des Sachverhaltes durchgeführt, um festzustellen, ob für die dort genannten Personen und Objekte eine Gefährdung besteht. Bei der einzelfallbezogenen Prüfung haben sich derzeit keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung ergeben, die polizeiliche Maßnahmen erforderlich machen würden. Alle aufgeführten Personen und Objektverantwortlichen werden dennoch seit heute Morgen im Rahmen dieser Gefährdungsbewertung persönlich durch die hessische Polizei kontaktiert und über den Sachverhalt informiert.
Grundsätzlich gilt: Bei polizeilichem Bekanntwerden solcher Daten mit eventuell gefährdeten Personen, die ihren Wohnsitz in oder Bezüge nach Hessen haben, erfolgt immer eine intensive, zum Teil auch länderübergreifende Überprüfung des Sachverhaltes in Verbindung mit einer sich anschließenden Gefährdungsbewertung.
Das Hessische Landeskriminalamt führt laufend eine aktualisierte Recherche hinsichtlich aktueller Gefährdungshinweise durch. Sofern sich Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung für einzelne Personen oder Personengruppen ergeben, werden diese durch das Hessische Landeskriminalamt oder die ortszuständige Polizeibehörde kontaktiert und entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet.