Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat im Jahr 2019 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel aus dem rheinland-pfälzischen Förderprogramm im Katastrophenschutz bewilligt. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten in diesem Jahr insgesamt 1.085.800 Euro zur Beschaffung von insgesamt 34 Fahrzeugen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes.
„Mit den Zuschüssen unterstützen wir die Landkreise und kreisfreien Städte, ihre Aufgaben im Katastrophenschutz bestmöglich zu erfüllen. Profitieren werden vor allem auch ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Einheiten, die einen Großteil ihrer Freizeit für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Sie sollen wissen, dass wir ihre Arbeit nicht nur dankbar anerkennen, sondern konkret unterstützen. Eine gute Ausrüstung ist die Grundlage ihrer so wichtigen Arbeit“, betonte Lewentz.
Ziel sei es, in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen vorzuhalten. Die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte entschieden in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen. Eine einheitliche Ausstattungskonzeption biete aber den Vorteil, dass Zusammenarbeit auch über kommunale Gebietskörperschaften erleichtert werde und die Ausstattung verschiedener Kräfte schnell und reibungslos ineinandergreife.
In den kommenden Jahren soll die Ausstattung der Kommunen im Katastrophenschutz weiter modernisiert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. „Wir sind stolz auf die starke Arbeitsgemeinschaft der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen in Rheinland-Pfalz. Sie ist der zentrale Ansprechpartner des Ministeriums und bündelt gleichzeitig den katastrophenmedizinischen Sachverstand und die Interessen der Organisationen vor Ort“, betonte Lewentz.
Das Innenministerium fördert kommunale Beschaffungsmaßnahmen im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst seit 2007. Dabei können Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Beschaffung von Fahrzeugen bewilligt werden. Seit 2007 sind so bisher Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von über 5,5 Millionen Euro ausgesprochen worden. Bei einer Förderquote von 40 Prozent bedeutet dies ein Gesamtinvestitionsvolumen für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von über 13 Millionen Euro im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst in Rheinland-Pfalz. Mit den aktuellen Förderbescheiden werden Haushaltsmittel aus dem Haushalt 2019 und durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen aus den Folgejahren bewilligt.