Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve -, die hessische Finanzverwaltung (EG Avalon) und die Polizeipräsidien Frankfurt/Main und Südosthessen durchsuchen am 03. Dezember 2019 insgesamt 8 Objekte (Wohnungen und Geschäftsräume) mit Schwerpunkt im Rhein-Main Gebiet (Offenbach 2 Objekte, Frankfurt 3 Objekte, Dreieich, Mörfelden-Walldorf und Altenstadt jeweils 1 Objekt) und haben drei dringend Tatverdächtige festgenommen.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges und der Steuerhinterziehung richten sich gegen insgesamt 9 Beschuldigte im Alter zwischen 18 und 43 Jahren.
Gegen 6 Beschuldigte eines Familienverbandes wird dabei wegen gewerbs- und ban- denmäßigen Betruges ermittelt. Hauptbeschuldigte sind drei Männer aus Offenbach im Alter von 19, 20 und 25 Jahren, die dringend verdächtig sind, gemeinsam mit den weiteren Mitbeschuldigten aus ihrem Familienverband im Alter von 18, 25 und 43 Jahren seit mindestens Mai 2019 Kraftfahrzeuge mit manipuliertem Tachometerstand verkauft zu haben Hierzu sollen die Beschuldigten – gemäß dem gemeinsamen Tatplan – überwiegend hochwertige Gebrauchtfahrzeuge unterschiedlicher Bauart zu relativ geringen Preisen angekauft haben, wobei es sich zumeist um Unfallfahrzeuge handelte oder Fahrzeuge, die eine hohe Kilometerlaufleistung aufwiesen. Unter Beteiligung weiterer, bisher teilweise nicht identifizierter Mittäter, soll die Manipulation der Tachometer der Fahrzeuge im Auftrag der Beschuldigten durch technische Einwirkung vorgenommen bzw. die Unfallschäden oberflächlich Instand gesetzt worden sein, um einen höheren Wert der Fahrzeuge vorzutäuschen. Im Anschluss sollen die Fahrzeuge dann, unter Angabe der neuen Kilometerlaufleistung bzw. als „unfallfrei“, zum Verkauf angeboten worden sein. Der Verkauf der Fahrzeuge soll dabei von den Beschuldigten in wech- selnder Besetzung und unter Verwendung verschiedener, meist rumänischer, Identi- täten erfolgt sein. Um keinerlei Rückschlüsse auf die eigene Identität zu ermöglichen und zur weiteren Verschleierung wurden die Fahrzeuge für den Verkauf teilweise mit Kurzzeitkennzeichen versehen, die wiederum auf Strohleute kurzfristig registriert waren.
Den Geschädigten soll jeweils ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, der neben einem deutlich geringeren Wert des Fahrzeugs auch die teils erheblichen Folgekosten aufgrund von Schäden sowie fortgeschrittenen Abnutzungserscheinungen an den erworbenen Fahrzeugen umfasst. In den bislang ermittelten Fällen sollen die Beschuldigten durch den betrügerischen Verkauf der Fahrzeuge innerhalb von 4 Monaten einen rechtswidrigen Gewinn in Höhe von ca. 100.000,00 Euro erzielt haben. Gegenstand der Ermittlungen ist weiterhin der Verdacht der bandenmäßigen Steuer- hinterziehung. Die Hauptbeschuldigten sowie die weiteren beschuldigten Familien- mitglieder sollen die aus dem Kraftfahrzeughandel erzielten, steuerpflichtigen Umsätze pflichtwidrig weder dem Finanzamt gegenüber erklärt, noch die angefallene Umsatzsteuer abgeführt haben. Der Handel mit überwiegend hochwertigen Ge- brauchtfahrzeugen soll dabei nach den bisherigen Ermittlungen bereits seit mindestens 2014 betrieben worden sein. Hierdurch soll der Finanzverwaltung allein für die Fahrzeuggeschäfte dieses Familienverbundes ein Schaden i.H.v. über 500.000,00 Euro entstanden sein. Ein weiteres Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen 38- jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung aus Frankfurt/Main, der als externe Dienstleister, unter anderem im Auftrag der Hauptbeschuldigten, durch technische Einwirkung die Mani- pulation der Tachometer diverser Fahrzeuge vorgenommen haben soll. Ein weiteres Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen 19-jährigen Deutschen, osteuropäischer Abstammung aus Dreieich, der seit mindestens September 2018 am Tachometer manipulierte Kraftfahrzeuge betrügerisch verkauft und dazu missbräuchlich die Personalien eines rumänischen Staatsbürgers verwendet haben soll. Die aus diesem Handel mit Kraftfahrzeugen erzielten Einnahmen soll er wiederum dem für die Besteuerung zuständigen Finanzamt nicht mitgeteilt bzw. die aus dieser gewerblichen Tätigkeit resultierende Steuerschuld nicht beglichen haben. Gegen seinen 22-jährigen Bruder wird ebenfalls wegen des Verdachts des betrügerischen Verkaufs von Kraftfahrzeugen mit manipuliertem Tachometer ermittelt. Es besteht der Ver- dacht, dass die beiden Brüder mit Familienmitgliedern der oben genannten Gruppierung zusammenwirken bzw. gemeinsame Geschäfte getätigt haben. An der Durchsuchung sind insgesamt 86 Beamte der hessischen Steuerfahndung und der Polizei, eine Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie vier Bargeldspürhunde beteiligt.
Gegen die drei Hauptbeschuldigten – die 19, 20 und 25-jährigen Tatverdächtigen aus Offenbach – hat das Amtsgericht Offenbach bereits am 18.11.2019 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Haftbefehle wegen Fluchtgefahr erlassen. Die drei Beschuldigten wurden in den Morgenstunden des 03. Dezember 2019 in Offenbach festgenommen und sollen dem Haftrichter vorgeführt werden. Es wurden Arrestanordnungen verschiedener Amtsgerichte i.H.v. insgesamt ca. 670.000,00 Euro vollstreckt.
Die aktuellen Ermittlungen sind Teil eines Gesamtkomplexes, der seit Juni 2018 von der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gemeinsam mit der hessischen Steuerfahndung (EG Avalon) und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Kriminalkommissariaten der Polizeipräsidien Frankfurt/Main und Südosthessen sowie den örtlich zuständigen Polizeidienststellen bearbeitet wird.
In dem Gesamtkomplex wird derzeit gegen insgesamt 20 Beschuldigte, hauptsächlich deut- scher und rumänischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 47 Jahren er- mittelt. Die regionalen Schwerpunkte der Taten liegen im Rhein-Main Gebiet, vorwiegend in den Städten Frankfurt, Hanau, und Offenbach sowie dem Landkreis angehörigen Orten (insbesondere Dreieich und Langen).
In dem Ermittlungskomplex hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – bereits im September 2019 gegen ein Ehepaar aus Schöneck An- klage beim Amtsgericht – Schöffengericht – in Hanau erhoben. Den Angeschuldigten im Alter von 43 und 44 Jahren wird zur Last gelegt, in der Zeit von August 2012 bis Juni 2018 systematisch Sozialleistungsbetrug begangen zu haben (Schaden durch unberechtigten Leistungsbezug rund 150.000,00 Euro). Dem angeschuldigten Ehe- mann wird darüber hinaus Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer in Höhe von rund 380.000,00 Euro und Einkommensteuer in Höhe von rund 30.000,00 Euro) zur Last gelegt. Bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens konnte im Wege der Rechtshilfe Grundvermögen in Rumänien zur Sicherung der Einziehung von Taterträgen vorläufig gesichert sowie weitere Vermögenswerte im Inland (Kraftfahrzeuge) gepfändet werden.
Ebenfalls im September 2019 wurde gegen 5 Beschuldigte, die auch Betroffene der strafprozessualen Maßnahmen des heutigen Tages waren, Anklage zum Jugend- schöffengericht in Offenbach erhoben. Gegenstand der Anklage sind Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen unter betrügerischer Angabe falscher Tacholaufleistungen im Tatzeitraum März 2014 bis März 2016 sowie Urkundenfälschung.