Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Unfallflucht dank aufmerksamer Zeugin geklärt
Schifferstadt (ots) – Am Donnerstagmittag gegen 13:30 Uhr hat ein Pkw-Fahrer im Neustückweg beim Ausparken einen geparkten Anhänger beschädigt. Eine nur wenige Meter daneben stehende Zeugin hat den Vorfall beobachtet und das Kennzeichen des flüchtenden Fahrzeugs notiert. An der Halteranschrift konnte die Polizei dann später den Pkw vorfinden. Den Fahrer hat sie noch nicht erreicht. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Falsche Wasserwerker
Mutterstadt (ots) – Am Dienstagvormittag gegen 11:00 Uhr klingelten zwei Männer an einem Anwesen in der Seebacher Straße. Sie gaben sich als Wasserwerker aus und versuchten wegen eines angeblichen Wasserrohrbruchs in das Haus zu kommen. Die Bewohnerin fiel auf die Täuschung aber nicht rein, verweigerte den Männern den Zutritt und rief ihre Tochter an. Die Männer verließen daraufhin die Örtlichkeit.
Mit dieser Masche wollen die Täter Zutritt zu Wohnungen oder Häusern erlangen, um die Bewohner dann zu bestehlen. Zeugen, die weitere Angaben machen können oder vielleicht selbst mit falschen Wasserwerkern zu tun hatten, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Unter Einfluss von Alkohol Auto gefahren-
Maxdorf (ots) – Ein schlangenlinien fahrender BMW wird am 05.12.2019 gegen 21:15 Uhr in der Weisenheimer Straße in Maxdorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 35-jährige Mann gibt sofort an, Alkohol getrunken zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,59 Promille.
Der Fahrer wird auf die Dienststelle nach Frankenthal gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar.
Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrzeugführer wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Der Führerschein wird sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe / Geldbuße verhängt werden.