Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Reinhard Schnell

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Verkehrsunfall mit verletzter Person

Mutterstadt (ots) – Am 13.12.2019, gegen 10:30 Uhr, ereignete sich in der Blockfeldstraße ein Verkehrsunfall mit einer verletzten 64-Jährigen Frau. Ein 67-jähriger Fahrzeugführer stand mit seinem PKW in einer Parkbucht in Queraufstellung zur Fahrbahn. Unmittelbar hinter dem PKW hielt ein ebenfalls 67-jähriger Fahrzeugführer am Fahrbahnrand an, um seine Beifahrerin aussteigen zu lassen.

In diesem Moment setzte der in der Parkbucht befindliche PKW zum Ausparken zurück und klemmte die ausgestiegene 64-Jährige zwischen den beiden PKWs ein. Hierdurch verletzte diese sich im Bereich des Beckens und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert.

Trickdiebstahl auf Globus-Parkplatz

Bobenheim-Roxheim (ots) – Am Samstagvormittag 14.12.2019 gegen 11:45 Uhr, befindet sich die 69-jährige Geschädigte nach einem Einkauf im Globus auf dem Parkplatz, um ihre Einkäufe ins Fahrzeug zu laden, als diese von einer ihr unbekannten, männlichen Person angerempelt und in ein kurzes Gespräch verwickelt wird. Diese Ablenkung wird durch eine weitere unbekannte Person genutzt, um die Handtasche der Geschädigten aus dem geöffneten Kofferraum zu entwenden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 500 EUR.

Ältere Menschen werden immer wieder Opfer von Trickdiebstählen und Betrügerei-en, da sie von Tätern oftmals als leichte “Beute” angesehen werden. Tipps wie sie sich vor Trickdieben und Betrügern schützen können finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

Unfall mit alkoholisiertem Radfahrer

Römerberg (ots) – Leichte Verletzungen im Gesicht zog sich ein 21-jähriger in der Nacht von Freitag auf Samstag 14.12.2019, bei einem Alleinunfall in Römerberg zu. Der junge Mann stürzte mit seinem Rad und stieß dabei mit seinem Gesicht auf den Boden, sodass er durch das DRK behandelt und zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht werden musste.

Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte bei ihm Atemalkoholgeruch festgestellt werden und er hatte Schwierigkeiten eigenständig aufzustehen. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,66 Promille. Dem 21-jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen ihn eingeleitet.

Auch beim Radfahren darf man einen Promillewert von 1,6 Promille nicht übersteigen, andernfalls zieht es ein Strafverfahren wegen einer sogenannten Trunkenheitsfahrt nach sich. Verursacht man in Folge Genusses alkoholischer Getränke einen Verkehrsunfall begeht man eine Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB, auch schon unterhalb der 1,6 Promille. Dies kann auch Auswirkungen auf den Besitz einer Fahrerlaubnis haben.

Betrügerische Telefonanrufe – So können sie sich schützen

Mutterstadt/Waldsee/Schifferstadt (ots) – Am 13.12.2019 zwischen 13:00 – 18:00 Uhr, wurden durch bislang unbekannte Täter mehrere betrügerische Anrufe getätigt.

Gegen 13:30 Uhr wurde eine 71-Jährige aus Schifferstadt durch eine weibliche Person angerufen. Die Anruferin gab sich als Enkelin der Angerufenen aus und bat um Geld für die Zahlung von Zinsen. Ebenfalls am Mittag erhielt eine 72-Jährige aus Waldsee von angeblichen Microsoft-Mitarbeitern mehrere Anrufe. Die Anrufer haben nur englisch gesprochen.

In Mutterstadt kam es am Nachmittag ebenfalls zu mehreren betrügerischen Telefonaten. Die Anrufer gaben sich als angebliche Neffen und Enkel aus und forderten Geld. In einem Fall wurde auch eine neue Masche des Betruges angewandt. Nachdem sich der Anrufer als angeblicher Enkel ausgegeben hat und die Angerufene aufgelegt hat, rief kurz danach ein angeblicher Polizeibeamter an. Dieser fragte nach, ob bezüglich des vorherigen Gesprächs bereits die Polizei verständigt wurde und ob im Haus der 83-Jährigen Bargeld sei.

In keinem der Fälle kam es zu einem Schaden, da alle Angerufenen den Betrug witterten und richtigerweise das Telefonat beendeten.

Seitens der Polizei werden folgende Hinweise gegeben:
  • Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Drücken Sie niemals die Wahlwiederholung, da die angezeigte Rufnummer manipuliert sein kann.
  • Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehende Personen.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.

Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie gar nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an die Telekom. Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie gar nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an die Telekom.