Neustadt an der Weinstraße – 16.12.19 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Tannenbaum gestohlen
Neustadt/Weinstraße (ots) – Ein Zeuge meldete am 15.12.2019 gegen 19:00 Uhr der Polizei Neustadt, dass zwei Personen einen Tannenbaum aus dem Gelände eines Einkaufsmarktes in der Martin-Luther-Straße stehlen würden. Demnach haben die zwei Diebe einen ca. zwei Meter großen Baum über den vorhandenen Bauzaun gezogen und auf einem Fahrrad in Richtung Festwiese abtransportiert. Die sofort eingeleitete Fahndung verlief jedoch erfolglos, eine genauere Personenbeschreibung existiert derzeit nicht. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit nicht bekannt.
Kleinkraftradfahrer ohne gültigen Führerschein
Neustadt/Weinstraße (ots) – Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde am 15.12.2019 gegen 19:30 Uhr in der Landauer Straße mit seinem Kleinkraftrad kontrolliert. Er konnte jedoch nur eine Mofa-Prüfbescheinigung aushändigen (bis 25 km/h). Da es sich bei dem Roller jedoch um ein Kleinkraftrad mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h handelte, wird die Fahrerlaubnisklasse AM (bis 45 km/h)benötigt. Der Jugendliche muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bei der Staatsanwaltschaft verantworten. Da das Moped auf den Vater zugelassen war, wird gegen diesen ebenfalls wegen Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Auspuffendtopf im Kofferraum – Betriebserlaubnis erloschen
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 14.12.2019 gegen 16:15 Uhr bemerkte eine Streifenbesatzung einen Pkw, der an unübersichtlicher Stelle ein Überholmanöver durchführte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle war der überlaute Auspuff nicht zu überhören. Die Beamten stellten fest, dass der 28-jährige Fahrer und Wagenbesitzer den Endtopf nicht wie vorgeschrieben am Auspuffrohr befestigt hatte. Dieser lag im Kofferraum und war angeblich zuvor abgefallen. Den 28-Jährigen erwarten nun zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen, zum einen wegen des Überholvorgangs (100 Euro und 1 Punkt) und wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis (90 Euro).