Ludwigshafen (ots) – Eingeschaltetes Licht und fremdes Duschzeug bemerkte ein Bewohner in seinem Keller in einem Mehrfamilienhaus in der Maxstraße. Zum Kellerraum der Wohnung gehört ein kleines Bad.
Dort soll sich irgendwann vor dem 19.01.2020, ein Mann Zutritt in das Bad verschafft und dort geduscht haben. Einen Hinweis auf den Fremdduscher gibt es auch. Denn im Keller wurde eine Fotokopie eines Personalausweises aufgefunden.
Wer sich nun fragt, ob Fremdduschen strafbar ist?
Gegen den Unbekannten wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch § 123 StGB eingeleitet. Dieser § untersagt das Eindringen und Verweilen im befriedeten Besitztum anderer.