München – Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Und so geht`s: Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst.
Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete unterwegs sind, sollte auf die Regelungen zur Rettungsgasse im Ausland achten. In Österreich besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
In Frankreich müssen Autofahrern den Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Die Schweiz sieht auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. Und in Italien gibt keine speziellen Vorschriften.