Neustadt an der Weinstraße – Alle dreizehn Sekunden kracht es auf deutschen Straßen, insgesamt knapp 2,4 Millionen Mal jährlich – und das sind nur die statistisch erfassten Fälle. Der ADAC Pfalz gibt Tipps, was in den verschiedenen Phasen nach einem Unfall zu tun ist.
Nach einer Karambolage muss zuallererst die Unfallstelle gesichert werden. Dazu schaltet man die Warnblinkanlage ein, legt die Warnweste an und stellt das Warndreieck im Abstand von 50 bis 150 Metern, auf Autobahnen bis 200 Metern vor der Unfallstelle auf. Gibt es Verletzte, muss gegebenenfalls Erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst (Notrufnummer 112) gerufen werden. Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die Polizei gerufen werden. Bei Mietfahrzeugen und Firmenfahrzeugen kann das sogar vertraglich verpflichtend sein.
Zur Beweissicherung sollten Zeugenanschriften notiert und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten! Bei Bagatellschäden muss die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Zur Schadensregulierung tauschen die Unfallgegner Personalien und Versicherungskontakte aus, am besten mit Hilfe eines Unfallberichts, auf dem alles Wichtige abgefragt wird. Ergänzt wird der Bericht mit der Schilderung des Unfallhergangs, Fotos sowie einer Skizze vom Unfallort und den Fahrzeugen. Den vorgefertigten ADAC Unfallbericht erhält man in den ADAC Geschäftsstellen oder unter www.adac.de/unfallbericht als Download. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Unfallbeteiligten unterschreiben lediglich sachliche Angaben zum Unfallhergang.
Macht der Unfallgegner Ansprüche geltend, muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend verständigt werden. Berechtigte Ansprüche gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aus, unberechtigte wehrt sie ab.
Gesundheitliche Beschwerden nach einem Unfall sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Rehabilitation.
Eine Vollkaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Fahrer selbst verschuldet hat. Bei einem fremd verschuldeten Unfall können eigene Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Um Ärger zu vermeiden und vollen Schadenersatz zu erhalten, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, dessen Kosten die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung tragen muss. Wichtig: Bei Streitfällen kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Ansprüche abdecken.