Bad Dürkheim (ots) – Das Amtsgericht Bad Dürkheim verurteilte im Januar 2020 einen 44-jährigen Mann und eine 48-jährige Frau jeweils zu einer Geldstrafe wegen der Beleidigung von Polizisten. Ursache war ein polizeilicher Einsatz am 09.03.2019, gegen 21.20 Uhr, in einer Gaststätte in Bad Dürkheim.
Während der Streitschlichtung und Sachverhaltsaufnahme brausten die beiden Personen auf und griffen die Polizisten verbal an. Der Mann beleidigte einen Polizisten mit dem Wort „Wichser“, die Frau betitelt mehrere Beamte als „Arschlöcher“. Das Amtsgericht Bad Dürkheim verurteilte den 44-jährigen zu einer Geldstrafe von insgesamt 800 EUR, die Frau zu einem Gesamtbetrag von 2.625 EUR. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unter dem Deliktsbereich ‚Gewalt gegen Polizeibeamte‘ verstehen die Polizei neben dem Delikt ‚Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte‘ auch sonstige Taten wie beispielsweise ‚Beleidigung‘. Solche Gewalt begleitet die Polizisten permanent in ihrem Dienst, insbesondere bei alltäglichen Einsätzen. Das Amtsgericht Bad Dürkheim setzte mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte nicht akzeptiert wird.