Neustadt an der Weinstraße – Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Neustadt an der Weinstraße haben mehrere Maßnahmen zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) veranlasst. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.rlp.de.
„Primäres Ziel ist bei deren Umsetzung auch für die Stadt Neustadt die Verlangsamung des Anstiegs der Fallzahlen zur Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Gesundheitswesens und der Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so Oberbürgermeister Marc Weigel.
Das Land wird in der nächsten Zeit veranlassen, dass weitere Fieberambulanzen in Rheinland-Pfalz eingerichtet werden. Neustadt an der Weinstraße ist hier in den vergangenen Wochen bereits vorangegangen und hat geeignete Strukturen in eigener Verantwortung geschaffen. Bereits seit 08.03.2020 ist das Testzentrum (Fieberambulanz) in Betrieb. Wichtig ist, dass dort lediglich Abstriche und Testungen vorgenommen werden.
Die Stadt ergreift darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Krisenfall. „Wir nehmen die Lage sehr ernst und bereiten uns auf alles vor“, teilt der OB mit.
Schließung von Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz
Alle Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz werden ab Montag, den 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien (Freitag, den 17.04.2020) für einen regulären Betrieb geschlossen. Eine Notbetreuung wird vor Ort ermöglicht. Diese ist angedacht für Kinder deren Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben und in für die Versorgung der Bevölkerung kritischen Berufen arbeiten.
Förderschulen sind von der Schließung nicht betroffen.
Veranstaltungsabsagen und Besucherregelung von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen
Alle Veranstaltungen und Versammlungen über 75 Teilnehmer sind per Ministererlass und entsprechend der Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters untersagt.
Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Coronavirus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, erlässt die Stadt auf Vorschlag des Gesundheitsamtes eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße ab Samstag, 14.03.2020.
Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucherinnen und Besucher bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Pflegeeinrichtungen und Altenheime nicht betreten dürfen:
- Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch-Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet;
- Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten;
- Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden;
- Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Coronavirus haben;
- Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und
- Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.
Schließung von städtischen Einrichtungen
Folgende Einrichtungen der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße werden ab Montag, dem 16.03.2020 für den allgemeinen Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen, sind aber selbstverständlich weiter telefonisch erreichbar:
Städtische Kultur- und Bildungseinrichtungen:
- Volkshochschule (das Kursangebot wird eingestellt)
- Stadtbücherei
- Theaterkasse der Kulturabteilung
- Stadtmuseum Villa Böhm
- Stadtarchiv
Städtische Jugend-, Sport- und Freizeiteinrichtungen:
- Stadion
- Sporthallen
- Stadionbad
- Jugendcafé
- Jugendtreff
- Schülerhilfe
- Mehrgenerationenhaus
- Bürgerecke
- Seniorentreffs
Bürgerdienste:
- Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ausgenommen der Wertstoffhof)
- Bauberatungszentrum
- Kundencenter der Stadtwerke (der Kassenautomat ist weiterhin zugänglich)
- Kundencenter der Wohnungsbaugesellschaft mbH
Sonstige:
- Ortsverwaltungen
- Festhallen der Weindörfer.
Notwendigkeit von Behördengängen überdenken
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus und auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bittet die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, deren städtische Gesellschaften sowie der Eigenbetrieb Stadtentsorgung die Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen, ob Behördengänge aktuell verzichtbar sind. Dies betrifft insbesondere das Bürgerbüro, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, die Ausländerbehörde, das Standesamt und die Stadtkasse. Hier ist im Falle eines Besuches mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Der Wertstoffhof bleibt weiterhin geöffnet, Bürgerinnen und Bürger sollen aber nur unabdingbare Anlieferungen tätigen.
Dringende Anliegen sollen zunächst grundsätzlich telefonisch oder schriftlich per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bzw. der jeweiligen Fachabteilungen geklärt werden. Viele Formulare und Anträge sind auch online unter www.neustadt.eu verfügbar.
Sollte ein Behördengang dennoch unumgänglich sein, sind die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten.
Des Weiteren informiert die Stadtverwaltung, dass der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales (Stadthaus Konrad-Adenauer-Straße 43) am Montag, den 16.03.2020 geöffnet hat. Wegen internen Umzugs bleibt das Verwaltungsgebäude am 17.03. und 18.03.2020 geschlossen. Über weitere Öffnungszeiten ab dem 19.03.2020 wird zeitnah informiert.
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat für die Bürgerinnen und Bürger ab Montag, den 16.03.2020 ein Bürgertelefon für Verwaltungsangelegenheiten eingerichtet. Sie erreichen das Bürgertelefon unter der Rufnummer 06321 855-1891 montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Weitere aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website www.neustadt.eu/covid-19.