Mainz – Die Corona-Pandemie hat erhebliche psychologische und psychosoziale Auswirkungen. Viele Menschen in Deutschland fühlen sich angespannt, besorgt, überfordert. Menschen sind verunsichert in ihren psychischen Grundbedürfnissen nach Sicherheit und Versorgung, Kontrolle und Orientierung, Bindung und Zugehörigkeit. Hinzu kommen für viele große Sorgen um die eigenen Angehörigen sowie existentielle wirtschaftliche Bedrohungen.
Der notwendige Aufruf zur sozialen Distanz, um die Ansteckung zu verlangsamen, führt für manche zu einer Verstärkung von sozialer Isolation und Einsamkeit. Andere erleben eine Verschärfung bereits bestehender familiärer Konflikte. Soziale Unterschiede werden durch die Corona-Pandemie verschärft werden.
Menschen werden verstärkt psychotherapeutische Hilfe suchen. Für Menschen mit bereits bestehenden psychischen Erkrankungen kann dies alles zu einer weiteren Verschlechterung ihres Befindens führen. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz fordert deshalb von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dass ab sofort alle psychotherapeutischen Leistungen auch per Video erbracht werden können. Dies ist bisher nur in sehr limitierten Umfang möglich; die Sicherstellung der ambulanten Versorgung ist so aktuell nicht gewährleistet. Diese Limitierung muss in der jetzigen Situation aufgehoben werden. Die Chancen der digitalen Kommunikation sehen wir als große Ressource in der Versorgung psychisch kranker Menschen durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ruft dazu auf, dass soziale Distanz nicht soziale Kälte heißt. Wir werden in dieser Krise auch eine Stärkung von Altruismus, Fürsorge, praktischer Nachbarschaftshilfe und sozialem Zusammenhalt erleben. Menschen können in Krisen große psychische Ressourcen und die notwendige Resilienz aktivieren, anderen Menschen zu helfen und beizustehen.
Hintergrund:
Die Videosprechstunde über zertifizierte Anbieter steht auch Psychotherapeuten und ihren Patienten zur Verfügung. Dabei ist der der Nutzungsumfang bisher erheblich limitiert: nur unter 20 Prozent im Quartal dürfen per Video erbracht werden, für den Rest ist der persönliche Kontakt in der Praxis erforderlich. Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die Akuttherapie dürfen bisher überhaupt nicht per Video erbracht werden.
Quelle: https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php