Baden-Württemberg: Bescheinigung für den Grenzübertritt online verfügbar

Innenminister Thomas Strobl: „Unbürokratischer Grenzübertritt und wirkungsvolle Kontrollen unter einem Hut“

Stuttgart – „Die Grenzkontrollen der Bundespolizei und die von der Polizei Baden-Württemberg seit Ende letzter Woche im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzgebiet durchgeführten Verkehrs- und Personenkontrollen sollen dazu führen, den grenzüberschreitenden Verkehr auf das unabdingbar notwendige Maß zu begrenzen“, sagt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Dienstag (17. März 2020).

„Es geht darum, Infektionsketten abzuschneiden und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wenn Personen mit Krankheitsanzeichen angetroffen werden, erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsbehörden, damit die weiteren Maßnahmen ergriffen werden können.“

„Wir treffen die Maßnahmen konsequent, aber mit Augenmaß. Deshalb gibt es etwa für Pendler Ausnahmen. In Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Regierungspräsidium Freiburg haben wir nun folgendes Verfahren festgelegt:

  1. Die Gemeinden stellen gemeinsam mit den Arbeitgebern die Grenzübertrittsbescheinigungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Die Vordrucke werden als pdf-Vorlage zur Verfügung gestellt.
  2. Die Vordrucke der Grenzübertrittsbescheinigungen werden an die Kommunen direkt versandt. Diese unterschreiben und siegeln ein Exemplar und übersenden dieses an die Arbeitgeber.
  3. Die Arbeitgeber bzw. die Gemeinden erfassen die ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigungen auf einer Liste.
  4. Die Regierungspräsidien stellen die Vorlagen in ihrer Homepage ein.

Damit haben wir ein möglichst unbürokratisches Verfahren installiert.“

„Unabhängig von der Regelung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus den angrenzenden Regionen Frankreichs und der Schweiz weiterhin die Empfehlung der Landesregierung gilt, möglichst der Arbeitsstätte in Deutschland fernzubleiben. Sollte dies nicht möglich sein, weil beispielsweise der Arbeitgeber keine Freistellung erteilt oder insbesondere die Arbeitskraft zur Bewältigung der Krise rund um den Coronavirus unverzichtbar ist, soll der Grenzübertritt durch die Bescheinigung weiterhin möglich sein“, so Minister Thomas Strobl.


Hinweis:
Die Grenzübertrittsbescheinigung ist online verfügbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenzübertrittsbescheinigung-Baden-Württemberg.pdf.

Eine besondere Situation liege beim Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg vor, der sich im Risikogebiet Grand Est befindet. Auch hier gelten grundsätzlich die Empfehlungen der Landesregierung, nicht in die Region einzureisen. Allerdings ist es aus Sicht des Regierungspräsidiums Freiburg vertretbar, dass, solange der Flugbetrieb aufrechterhalten wird, Fluggäste abgeholt und zurück nach Deutschland gebracht werden können. Die Fluggäste werden gebeten, bei der Ankunft im Euro Airport die von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Verhaltensweisen zu beachten.

Bei Fragen zur Ein- und Ausreise sowie zum Grenzübertritt hat die Bundespolizei Informationen auf dieser Webseite hinterlegt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3.