Landau – Um das Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus einzudämmen, hat der Gerichtsstandort Landau in der Pfalz (Amts- und Landgericht) Vorkehrungen getroffen. Dabei wird die Situation von einem zentralen Krisenstab ständig neu bewertet und werden entsprechende notwendige Entscheidungen getroffen.
Nach jetzigem Stand wird so verfahren, dass anstehende Verhandlungstermine soweit wie möglich beschränkt werden. Vorrang haben insoweit zum Beispiel Strafverfahren, in den sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, Vorführungen beim Haftrichter, Anhörungen in Unterbringungssachen, einstweilige Verfügungsverfahren sowie eilige Familienrechtsstreitigkeiten und Gewaltschutzanträge. Darüber, ob Sitzungen verschoben werden, entscheidet grundsätzlich der/die jeweilige Richter/in in richterlicher Unabhängigkeit. Für den Fall, dass bereits terminierte Sitzungen abgesetzt werden, werden die geladenen Personen soweit möglich rechtzeitig verständigt. Ansonsten wird gebeten, einen nicht unmittelbar dringenden Gerichtsbesuch nach Möglichkeit zu verschieben.
Wegen flexibler Regelungen für Beschäftigte, denen etwa die notwendige Kinderbetreuung ermöglicht werden soll, kann es vereinzelt zu Verzögerungen in den Bearbeitungszeiten kommen. Hierfür wird um Verständnis gebeten.