Landau: Corona-Virus – Stadt Landau erweitert Allgemeinverfügung

Ab sofort Zoo und Spielplätze gesperrt – Große Teile des Einzelhandels bis auf Weiteres geschlossen – Öffnung von Restaurants und Speisegaststätten nur noch von 6 bis 18 Uhr

Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung: Ab sofort ist unter anderem auch der Zoo für Besucherinnen und Besucher gesperrt. (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)

Landau – Die Stadt Landau erweitert ihre Allgemeinverfügung, mit der sie die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern bzw. verlangsamen will, ein weiteres Mal: Ab sofort sind unter anderem der Zoo und sämtliche Spielplätze in der Kernstadt und den Stadtdörfern gesperrt. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer sowie den Beschluss des Ministerrats. Auch große Teile des lokalen Einzelhandels sind ab sofort geschlossen.

Zusammengefasst ist demnach der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, reinen Schankwirtschaften wie zum Beispiel Raucher- oder Shisha-Gaststätten, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, privaten Sport- und Freizeitanlagen wie zum Beispiel Indoorspielplätzen, Kegelbahnen und Kletterhallen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt.

Der Zugang zu Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels wird beschränkt und nur unter Auflagen gestattet: Die Zahl der Besucherinnen und Besucher wird reglementiert, die Mindestabstände zwischen Tischen müssen zwei Meter betragen und es sind Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen anzubringen. Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten wurden auf 6 Uhr bis 18 Uhr begrenzt. Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Verboten sind außerdem Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zudem sind alle Veranstaltungen untersagt. Dazu zählen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie nichtöffentliche Ansammlungen von Menschen an einem gemeinsamen Ort, wie zum Beispiel größere Feiern oder Familienfeste.

Geöffnet bleiben Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12 bis 18 Uhr für diese Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt. Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter der Auflage, Hygienevorschriften einzuhalten und Warteschlangen zu vermeiden, gegebenenfalls durch Steuerung des Zutritts. Außerdem blieben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können weiterhin arbeiten, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können.

Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.


News aus der Stadt Landau in der Pfalz – bitte aufs Bild klicken