Bad Dürkheim – In Abstimmung mit den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim am 20.03.2020 beschlossen, dem Beispiel der Stadt Freiburg zu folgen und das Betreten öffentlicher Orte zu untersagen.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Die Menschen dürfen weiter für dringende Angelegenheiten das Haus oder die Wohnung verlassen und beispielsweise zur Arbeit, zur Ärztin oder dem Arzt bzw. zum Einkaufen gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis zu Freitag, 3. April 2020.
„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zurückzudrängen“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Es sei trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche.
Die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für ein Betretungsverbot nicht leicht gemacht, entscheidende Faktoren für weitere Verbote seien jedoch die beginnende warme Jahreszeit und die Attraktivität der Region für Touristinnen und Touristen. „Wir haben in der Pfalz noch die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern – dafür müssen wir aber jetzt handeln.“