Frankfurt am Main – Die Situation ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Infolge der flächendeckenden Reisewarnungen dürfen Reisende aktuell ihre kurz bevorstehenden Reisen ins Ausland stornieren. Eine solche Stornierung muss kostenfrei sein.
Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor allen Reisen zu touristischen Zwecken. Jedenfalls im März 2020 sind Reisen wegen des neuartigen Coronavirus zu gefährlich. „Daher haben Reisende das Recht ihre Reisen kostenfrei zu stornieren“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das gilt wegen der Aussage des Auswärtigen Amts für alle Pauschalreisen, egal, welches Land das Ziel wäre.“
Stornogebühren unwirksam
Für die Dauer der allgemeinen Reisewarnung bestehen außergewöhnliche Umstände, welche zur kostenfreien Stornierung berechtigen. Der Veranstalter wird dann von seinen Verpflichtungen frei, die Reise anzubieten. Gleichzeitig müssen Reisende die vereinbarten Zahlungen nicht erbringen. „Sollten sich vereinzelt Veranstalter auf AGB-Klauseln berufen, welche Stornogebühren vorsehen, halten wir diese Klauseln für unwirksam“, so Kruske. „Die gesetzliche Regelung ist klar, eine Abweichung davon nicht möglich.“
Geduld gefragt
Die Situation verändert sich ständig. Es ist deshalb noch nicht absehbar, wie lange die Reisewarnung gilt. Für spätere Reisen bleibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur Geduld. Erst kurzfristig wird sich zeigen, ob die Reisen stattfinden können.
Wenn die Reise aber wegen der Pandemie ausfällt, haben Reisende Erstattungsansprüche. Ein Gutschein statt einer Erstattung in Geld muss nicht akzeptiert werden. Solange die Gutscheine jedoch von einer Insolvenzsicherung umfasst sind, könnten sie eine Alternative sein. Bis die Gutscheine wieder problemlos einlösbar sind, braucht es möglicherweise ebenfalls Geduld.