Lambrecht: Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) in der Corona-Krise

Lambrecht – Sollten Sie von Kurzarbeit oder Betriebsschließungen betroffen sein, so bietet die Verbandsgemeindeverwaltung an, regelmäßige Zahlungen an die Verbandsgemeinde deren Fälligkeiten zwischen dem 01.04.2020 und 30.09.2020 liegen, unbürokratisch bis nach dem o.g. Zeitraum aufzuschieben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen dies schriftlich beantragen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), bietet den ansässigen Unternehmen der Verbandsgemeinde, die besonders von der aktuellen Corona Krise betroffen sind, eine unkomplizierte und bürgernahe Prüfung einer zinslosen Stundung oder Ratenzahlung der Gewerbesteuer an.
Die betroffenen Unternehmen müssen dies schriftlich beantragen.

Der Antrag ist an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) Sommerbergstraße 3 67466 Lambrecht (Pfalz) oder per E-Mail an info@vg-lambrecht.de oder per Fax an 06325/181-200 zu senden.
Ein entsprechendes Formular ist hier bereitgestellt.

Zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen ist es möglich beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen zu stellen. Hierunter fallen auch die Gewerbesteuervorauszahlungen.

Zudem möchte die VG-Verwaltung Lambrecht auf die Homepage der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (IHK) hinweisen. Hier sind ausführliche Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise bereitgestellt.


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