Bad Dürkheim – Die Corona-Pandemie hat große finanzielle Auswirkungen auf Privatleute wie Gewerbetreibende. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim verzichtet daher aktuell auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Wer aufgrund der aktuellen finanziellen Belastung Forderungen der Kreisverwaltung nicht begleichen kann, der sollte sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen. In allen Bereichen werden großzügige Stundungsregelungen angeboten.
Abfallwirtschaftsbetrieb
Insbesondere mussten viele Gewerbebetriebe schließen. In diesen Betrieben fallen daher zurzeit in der Regel kaum Abfälle an. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim hat beschlossen, den Gewerbetreibenden bei der Veranlagung der Entsorgungsobjekte entgegenzukommen, wenn durch die Schließung bedingt tatsächlich keine Abfälle entstehen und die Abfallgefäße nicht zur Abfuhr bereitgestellt werden. „Die Umsätze brechen weg, wir möchten den Betrieben von Seiten des AWB so weit entgegenkommen, wie wir können, wenn keine Abfälle anfallen und daher auch keine Leerung stattfindet. Wir finden eine Lösung für die normalerweise anfallenden gewerblichen Gebühren“, sagt AWB-Leiter Klaus Pabst.
Die betroffenen Betriebe, also insbesondere Einzelhandel, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, können sich mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb – wenn möglich per Email abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de – in Verbindung setzen.
Wurden Betriebe geschlossen können bei Bedarf auch Zahlungsziele vereinbart werden. Auch hier wird eine Kontaktaufnahme per Email empfohlen. Bitte die Telefonnummer angeben, der AWB wird die Betroffenen dann kontaktieren.