Nieder-Olm (ots) – Für insgesamt 8 junge Männer und Frauen im Alter von 19-25 Jahren, endet die vergangene Nacht mit einer größeren Polizeikontrolle und diversen Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Kurz nach Mitternacht am Donnerstag 02.04.2020 gegen 00:05 Uhr meldet ein Anwohner aus Nieder-Olm, dass im Bereich der Pariser Straße ein illegales Autorennen stattfinden würde.
Kurze Zeit später gehen weitere Notrufe bei der Mainzer Polizei ein, bei denen Schüsse auf einem Supermarktparkplatz in Nieder-Olm gemeldet werden.
Nachdem mehrere Funkstreifen der Polizeiinspektion Mainz 3 auf dem gemeldeten Parkplatz eintreffen, können sie weder Personen, noch Fahrzeuge antreffen. Allerdings finden die Beamten leere Patronenhülsen. Weitere Hinweise ergeben, dass die am vermuteten Autorennen beteiligten Fahrzeuge zuvor auf dem Parkplatz gesehen wurden und nach der Abgabe mehrerer Schüsse in Richtung Autobahn BAB 63 weggefahren sind.
Unter Beteiligung von mehreren Funkstreifenwagen aller Stadtinspektionen und der Polizeiautobahnstation Heidesheim, können in der Innenstadt/Bereich Holzhofstr. ein weißer Audi, ein alter BMW und ein alter Fiat Cinquecento angehalten und kontrolliert werden.
Die Fahrzeuge sind von der BAB 63 in die Innenstadt gefahren und von der Streife des Altstadtreviers verfolgt worden. Bei der Kontrolle finden die Beamten bei einem jungen Mann aus Nieder-Olm tatsächlich eine Schusswaffe. Zudem hat der 20-Jährige noch nahezu 40 Schuss Munition für die Waffe bei sich. Bei einer 22-jährigen Mitfahrerin werden Drogen aufgefunden.
Außerdem ist eines der Fahrzeuge bereits zur Fahndung ausgeschrieben, da der Versicherungsschutz fehlt. Darüber hinaus befinden sich in einem der Pkw 4 junge Männer und Frauen auf engstem Raum.
Von den Polizeibeamten werden die Drogen, die Schusswaffe mit Munition und die ausgeschriebenen Fahrzeugkennzeichen sichergestellt. Erste Ermittlungen ergeben, dass es sich bei der Pistole um eine Schreckschusswaffe handelt.
Strafanzeigen wegen Verstöße gegen das Waffen-, Betäubungsmittel- und Pflichtversicherungsgesetz werden erfasst. Zudem müssen sich die 4 Fahrzeuginsassen wegen eines Verstoßes gegen die
Corona-Bekämpfungsverordnung verantworten.