Berlin, Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 08.04.2020, eine sogenannte Gutscheinlösung als Ersatz von Tickets für abgesagte Kulturveranstaltungen beschlossen.
Danach können Veranstalter den Inhabern ihrer Eintrittskarten für Ereignisse, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnten oder können, einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises ausstellen. Dieser Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters zeigte sich dankbar dafür, dass eine Lösung für dieses Problem gefunden wurde, die sowohl den Konzertveranstaltern wie den Ticketinhabern dient: „Die Gutscheinlösung berücksichtigt die Interessen der Veranstalter ebenso wie die der Kunden. Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt erhalten, und die Veranstalter aus dem Bereich der Kultur werden vor Liquiditätsengpässen bewahrt. Diese wären durch massenhafte Rückerstattungen der Tickets unweigerlich entstanden. Zugleich dient die Regelung auch den Verbrauchern, denn die Erfüllung eines Rückerstattungsanspruchs zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ja eher ungewiss. Mit dem Gutschein erhalten die Ticketinhaber einen veritablen Gegenwert.“
Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sollte die Verwendung des Gutscheins für die Gutscheininhaber allerdings aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, können sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen. Niemand ist gezwungen, den Gutschein einzulösen, nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 erstattet.