Haßloch – Die Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday Park wurde mit der Schließung des Bürgerbüros für den Publikumsverkehr am 16.03.2020 vorerst eingestellt. Noch lässt sich nicht sagen, wann der reguläre Betrieb zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder aufgenommen werden kann. Auch der Saisonstart des Holiday Parks lässt sich noch nicht benennen. Dennoch möchte das Team des Bürgerbüros die Ausgabe der Bürgerkarten fortsetzen.
„Hierbei geht es vor allem darum, einen allzu großen Ansturm nach der Krise zu vermeiden, da die Ausgabe der Bürgerkarten generell viel Publikumsverkehr im Bürgerbüro verursacht“, so Fachbereichsleiterin Christine Behret.
Aufgrund der weiterhin geltenden Regelungen zur Kontaktreduzierung wird die Ausgabe der Bürgerkarten allerdings anders verlaufen als gewohnt. Bürgerinnen und Bürger können ab Dienstag, 14. April 2020, die zur Ausstellung notwendigen Unterlagen in den Briefkasten des Bürgerbüros in der Langgasse 64 einwerfen. Benötigt wird eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Passbild, das nicht älter als zwei Jahre ist. Das Team des Bürgerbüros wird die Karten daraufhin anfertigen und via Posteinwurf oder Amtsboten an die jeweiligen Haushalte zustellen. Bitte beachten: Nur Einwohner mit Erstwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte. Die Bürgerkarte berechtigt zum unentgeltlichen Besuch des Holiday Parks. Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.
„Die Ausgabe der Bürgerkarten in abgeänderter Form fortzusetzen, ist eine gute Idee und bringt auch ein stückweit Normalität zurück“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Vor allem dient es aber der Entzerrung zu erwartender Besucherströme, sobald das Bürgerbüro wieder regulär öffnet“, so Meyer weiter.