Heidelberg – 15.04.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.
Kranarbeiten in der Sofienstraße: Geradeausspuren am 22. und 23. April 2020 gesperrt – Keine Zufahrt zur Plöck
Für eine private Hochbaumaßnahme in der Sofienstraße 6-10, in Höhe des ehemaligen Fernmeldeamtes, wird von Mittwoch, 22. April, bis Donnerstag, 23. April 2020, eine Sperrung notwendig. Der Kran in der Sofienstraße muss abgebaut und abtransportiert werden. Hierfür müssen aus Sicherheitsgründen die zwei Geradeausspuren in der Sofienstraße zwischen Adenauerplatz und Plöck für den Verkehr gesperrt werden. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis. Der Verkehr wird über die Abbiegespur zur Plöck einstreifig an der Baustelle vorbeigeleitet. In der Sofienstraße gilt solange ein beiderseitiges Halteverbot. Für den Fuß- und Radverkehr gibt es keine Behinderungen.
Um den Rückstau zu reduzieren, muss auch die Zufahrt von der Sofienstraße zur Plöck während dieser Zeit gesperrt werden. Der Autoverkehr wird über die Friedrich-Ebert-Anlage und Nadlerstraße umgeleitet: Die Einbahnregelung in der Nadlerstraße wird für den Autoverkehr währenddessen umgedreht. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Zufahrt zur Plöck frei.
Neuenheim: Gerhart-Hauptmann-Straße halbseitig gesperrt
Die Gerhart-Hauptmann-Straße zwischen Humboldtstraße und Berliner Straße wird vom heutigen Mittwoch, 15. April, bis Samstag, 9. Mai 2020, wegen Straßensanierungsarbeiten halbseitig gesperrt. Die Straße ist für den Fahrzeugverkehr in Einbahnrichtung von der Humboldtstraße zur Berliner Straße befahrbar. Die Bauarbeiten werden in zwei Bauabschnitten durchgeführt: Im ersten Abschnitt wird die linke Fahrbahnseite, im zweiten Abschnitt die rechte Fahrbahnseite vor dem Max-Planck-Haus saniert. Der Gehweg ist auf der Seite des jeweils aktiven Bauabschnitts für Fußgänger vollgesperrt.
Corona-Pandemie: Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste
Da viele Menschen wegen der aktuellen Corona-Pandemie zuhause bleiben oder im Homeoffice arbeiten, sind Parkplätze in Wohngebieten teilweise stärker genutzt als sonst. Dies erschwert die Arbeit ambulanter Pflegedienste erheblich. Um das Pflegepersonal zu entlasten, ermöglicht das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unbürokratische Ausnahmegenehmigungen für Sonderparkrechte ambulanter Pflegedienste. Mit dem Erlass soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung auch häuslich versorgter Pflegebedürftiger weiterhin aufrechterhalten werden kann. Trotz der Ausnahmegenehmigung gilt jedoch nach wie vor: Andere Verkehrsteilnehmende dürfen durch die Sonderparkrechte weder gefährdet noch erheblich behindert werden.
Ab sofort dürfen ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit
- im eingeschränkten Halteverbot oder in Halteverbotszonen parken
- an Parkscheinautomaten ohne Parkschein parken
- Fußgängerzonen befahren
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen parken
- auf Bewohnerparkplätzen parken
Die Ausnahmegenehmigungen sind dabei auf jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang begrenzt. Als Nachweis ist eine Parkscheibe zu verwenden. Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 14. Juni 2020.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung müssen die Fahrzeuge der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste als solche entsprechend gekennzeichnet und nach außen hin erkennbar sein. Auf ein bürokratisches Antragsverfahren wird wegen des Erfordernisses einer schnellen Lösung verzichtet.