BAB61 – Dannstadt (ots) – Zu mehr als fünf Kontrollen kam der Schwerverkehrskontrolltrupp der Zentralen Verkehrsdienste Rheinpfalz am Freitag, 17.04.2020, in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht, denn jede dieser Kontrollen stellte sich letztendlich als zeitintensiv heraus und führte zu Beanstandungen.
Während bei der ersten Kontrolle des Tages auf der TuR Dannstadt nur leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung beanstandet wurden, steigerte sich das Ausmaß von Fahrzeug zu Fahrzeug. Ein Gefahrguttransporter konnte nicht die notwendigen Vorkehrungen zum Brandschutz nachweisen, zwei Gütertransporte hatten ihre tonnenschwere Ladung nicht ausreichend gesichert (siehe Bild). Verstöße gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr wurden festgestellt. Einer der Fahrzeugführer konnte die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation nicht nachweisen.
Ganz anders lief es bei dem Fahrer des fünften Fahrzeugs. Er konnte den Beamten zwar ein Dokument zum Nachweis einer Berufskraftfahrerqualifikation vorlegen, jedoch war dieses gefälscht, wie die Beamten feststellten. Dabei blieb es allerdings nicht: auch der Führerschein stellte sich als Fälschung heraus. Tatsächlich hatte der Fahrer keinerlei Fahrerlaubnis, führte ersten Ermittlungen zufolge jedoch täglich fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Er wird sich wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen verantworten müssen. Diesbezügliche Ermittlungen dauern noch an.
Insgesamt durften drei der fünf Fahrzeuge die Fahrt an diesem Tag nicht fortsetzen.