Bad Dürkheim – Auch wenn der Schulbetrieb in den nächsten Wochen schrittweise wieder aufgenommen wird, bleiben die kreiseigenen Schulsporthallen zunächst auch weiterhin für die außerschulische Nutzung, zum Beispiel durch Vereine, geschlossen.
Der Kreis folgt damit dem Inhalt der neuen Landesverordnung, die ab dem 20. April zwar die Benutzung von Sportanlagen erlaubt – aber nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. Die Lockerungen im Sportbereich betreffen Individualsportarten und gelten nicht für Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball.
„Es ist erfreulich, dass der Anstieg der Infektionszahlen zurückgegangen ist und somit Lockerungen, wozu auch der Sport im Freien gehört, wieder möglich sind“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Hier geht es aber ausdrücklich um Sport im Freien. Für eine Öffnung der Hallen, zum Beispiel für Vereinssport, ist es noch zu früh.“
Wieder geöffnet ist die Freiluft-Sportanlage bei der Siebenpfeiffer-Realschule plus in Haßloch. Diese ist die einzige Freiluft-Sportanlage in Kreisbesitz. Hier kann unter Beachtung der „Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ wieder Sport getrieben werden.