Lambrecht – Jüngst wurde vom BMAS ein Arbeitsschutzstandard anlässlich der besonderen Situation aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus herausgegeben. Bei der Jola Spezialschalter GmbH & Co. KG – wie wohl auch in vielen anderen Unternehmen – sind die Inhalte längst umgesetzt.
Am Donnerstag, 16. April 2020, stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einer Pressekonferenz den brandneuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vor, der bundeseinheitliche Grundregeln als Ergänzung der bestehenden Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen festlegt.
Die Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Neckar), die Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH) und der Sicherheitsbeauftragte Martin Anton gaben Jolas Geschäftsleiter Lars Mattil grünes Licht: Alle der beschriebenen Maßnahmen sind im sog. Jolaw „Maßnahmen anlässlich Coronavirus-Ausbreitung“ – einer betriebsinternen Regelung – berücksichtigt, dessen erste Fassung bereits am 18. März 2020 erschien. Die vierte Überarbeitung erschien am 22. April.
Daneben wurde eine Betriebsanweisung herausgegeben, in der die Gefahren für Mensch und Umwelt, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten im Gefahrfall sowie Hinweise zur sachgerechten Entsorgung in knapper Form beschrieben sind. Diese wird im Laufe der Coronavirus-Krise die Grundlage für entsprechende Unterweisungen sein.