Landau – Ab 4. Mai 2020 wird im Zusammenhang mit der schrittweisen Schulöffnung wieder der übliche Schulfahrplan im ÖPNV gefahren. In der zweiten Stufe beginnt an diesem Tag der Unterricht insbesondere in den Grundschulen der Klassenstufe 4, in den Realschulen plus für die Klassenstufen 9 und 10 sowie der Jahrgangsstufe 11 (FOS), an den G9 Gymnasien die Klassenstufen 10, 11 und 12.
In Zahlen bedeutet das:
- Zur Klassenstufe 4 werden an 17 Grundschulen im Landkreis 256 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus befördert.
- 308 Schülerinnen und Schüler der Stufe 9 und 285 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 werden zu den fünf Realschulen plus im Landkreis mit dem Bus gefahren.
- Zudem werden 203 Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 10 an die vier Gymnasien im Landkreis befördert.
- Von den Klassenstufen 11 und 12 der Gymnasien wohnen 531 weitere Schüler nicht am Schulstandort und nutzen daher zum Teil ebenfalls die Schulverstärkerfahrten im ÖPNV-Angebot.
Auch wenn der Schulbetrieb stufenweise mit einer begrenzten Schülermenge anläuft, erfordere es viele Schutzvorkehrungen: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Schülerinnen und Schüler an Haltestellen, im Schülerverkehr, im Unterricht und Pausenhof weiterhin alle Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Je disziplinierter wir uns alle an diese Regelungen halten, umso größer ist die Chance, dass wir demnächst weitere vorsichtige Schritte der Öffnung gehen können“, so Landrat Dietmar Seefeldt und verweist auf die Maskenpflicht, die in Rheinland-Pfalz ab Montag für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften gilt:
„Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld. In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere wenn wir uns an Plätzen bewegen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, wie beim Einkaufen oder im ÖPNV, macht ein Mund-Nasen-Schutz Sinn.“