Bad Dürkheim – „Wir gehen davon aus, dass Weinfeste und ähnliche Veranstaltungen in diesem Jahr nicht in ihrer gewohnten Form stattfinden können“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Vergangene Woche hatten Bürgermeister und Landrat des Landkreises Bad Dürkheim in einer Bürgermeisterdienstbesprechung auch über dieses Thema beraten.
„Wir können uns alle nicht vorstellen, wie ein Weinfest, wie wir es kennen, stattfinden soll. Auch später im Jahr wird dies wahrscheinlich nicht möglich sein. Dennoch ist es schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage für das komplette Jahr zu treffen“, so Ihlenfeld. „Wir müssen hier auf Sicht fahren und von Zeitpunkt zu Zeitpunkt schauen, was möglich ist. Wir müssen die Entwicklung abwarten, sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickeln und wie die Vorgaben des Landes zum jeweiligen Zeitpunkt sind.“ Man müsse hier auch sehen, wie sich die Öffnungen in der Gastronomie entwickeln.
Der Landkreis mache sich gegenüber dem Land stark dafür, dass eine Lösung gefunden wird, wie Gastronomie in einer geeigneten Weise wieder stattfinden kann. „In der Gastronomie können Gäste möglicherweise kontrollierter bewirtet werden als auf einem Weinfest. Das könnte auch eine Chance für die Gastronomie sein. Aber es ist zu früh, hier definitive Aussagen zu treffen.“
Für Weinfeste und Veranstaltungen seien im Jahresverlauf kreative Ideen gefragt, in welcher Weise diese eventuell möglich sein könnten. „Aber klar ist: Es wäre ein Wunder, wenn die Feste, so wie wir sie kennen, stattfinden. Und möglicherweise können auch keine gangbaren Konzepte gefunden werden, sodass die Feste ausfallen. Dem müssen wir ins Auge sehen.“
Wichtig ist Landrat Ihlenfeld, dass es eine einheitliche Regelung für die gesamte Pfalz gibt und nicht in einem Ort ein Weinfest stattfindet und in einem anderen nicht. „Welche Lösung es zum jeweiligen Zeitpunkt abhängig vom Infektionsgeschehen auch geben wird, es muss eine einheitliche Lösung für die ganze Pfalz sein“, so der Landrat. Er sei hier mit seinen Landratskollegen im Gespräch.
Bislang haben sich Bund und Länder geeinigt, dass bis 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden. Eine genaue Größe für eine Großveranstaltung hat das Land Rheinland-Pfalz nicht definiert.