BAB61 – Dannstadt (ots) – Bei seinen präsidialweiten Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs am Montag, 27.04.2020, traf der Schwerverkehrskontrolltrupp der Zentralen Verkehrsdienste Rheinpfalz der Polizeidirektion Neustadt zahlreiche, zum Teil besorgniserregende Feststellungen.
Ein rumänischer Berufskraftfahrer hatte offenbar versucht in die Fußstapfen von Nico Rosberg zu treten. Tageskontrollblätter zum Nachweis seiner Fahrtzeit konnte er verbotswidrig nicht vorweisen. Er führte sie offenbar absichtlich nicht, um seine verheerenden Lenk- und Ruhezeitverstöße zu verdunkeln. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs konnte jedoch ein Tankbeleg aufgefunden werden, woraus nachvollzogen werden konnte, dass er 19 Stunden zuvor an einer in Rumänien befindlichen Tankstelle getankt und seitdem 1.300 km zurückgelegt haben musste – in Zeiten von grenzkontrollbedingten Wartezeiten eine im negativen Sinne besonders beachtliche Leistung. Die gesetzlich einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten konnte er folglich nicht annähernd eingehalten haben. Seine Fahrt endete. Eine Anzeige erging an das Bundesamt für Güterverkehr.
Bei der Kontrolle eines rumänischen Sattelzuges wurden erhebliche technische Mängel festgestellt. Zwei Reifen einer Achse waren abgefahren und beschädigt. An einem Reifen trat bereits das Stahlgewebe zum Vorschein. Bei der Kontrolle der Bremsen stellte der Techniker der Polizei eine durchgerissene Bremsscheibe an einem Rad der Lenkachse fest sowie vollends abgenutzte Bremsbeläge an einer Achse des Anhängers. Hier schliff bereits Metall auf Metall. Doch nicht nur das Fahrzeug war unvorschriftsmäßig – auch die 24 Tonnen Ladung waren unzureichend gesichert. Als besonders gravierend war die Quantität sowie die Qualität der Verstöße zu werten, im Hinblick darauf, dass es sich bei diesem Fahrzeug um einen Gefahrguttransporter handelte. Auch seine Fahrt endete unverzüglich.
Gefahrstoffe an Bord hatte der polnische Lkw zwar nicht, den die Kontrolleure zur Kontrolle baten. Diese fanden sich eher im Blut des Berufskraftfahrers. Ein Drogentest wies ein positives Ergebnis auf THC aus. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Diesen, so sagte der Mann, habe er in der Spedition in Polen vergessen. Während ihm wegen des Verdachts einer Fahrt unter Drogeneinfluss Blut durch eine Ärztin entnommen wurde, erfolgten grenzüberschreitende Ermittlungen. Diese ergaben, dass der Berufskraftfahrer offenbar noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen war. War ihm die Gesichtsfarbe noch nicht aufgrund der Blutentnahme abhandengekommen, so spätestens bei Eröffnung des Ermittlungsergebnisses. Nach Hinterlegung einer Sicherheit im vierstelligen Bereich durfte der Mann die Fahrt nun als Beifahrer fortsetzen. Der zweite anwesende Fahrer wurde jedoch vor Fahrtantritt ebenfalls zum Drogentest aufgefordert. Diesen verweigerte er und räumte ein, ebenfalls erst kürzlich Marihuana konsumiert zu haben. So wurde das Fahrzeug kurzerhand an die Kette gelegt und wird erst dann freigegeben, wenn ein zuverlässiger Ersatzfahrer eingetroffen ist oder der zweite Fahrer Fahrtüchtigkeit nachweisen kann. Das kann dauern!