Speyer – Unter Bezugnahme auf die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 öffnet die Stadtverwaltung Speyer ab Montag, 4. Mai 2020 das Rheinstadion, das Helmut-Bantz-Stadion sowie das Stadion am Judo-Maxx für Individualsport, das heißt für alle Leichtathletikdisziplinen, jedoch ausdrücklich nicht für den Mannschaftssport.
Bei der Benutzung der Anlagen gilt weiterhin das Kontaktverbot und der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Ausübung des Sports ist zu Freizeit- und Trainingszwecken auf diesen Freiluft-Sportanlagen zulässig. Die Ausübung jeglichen Hallen- und Mannschaftssports bleibt bis auf Weiteres untersagt.
„Ich freue mich für die Sportlerinnen und Sportler, dass sie wieder ihrem Training nachgehen können, möchte aber auch ganz eindringlich an sie appellieren, die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer einzuhalten. Nur wenn wir weiter konsequent sind, können wir die Ausbreitung des Coronavirus erfolgreich eindämmen“, betont Bürgermeisterin und Sportdezernentin Monika Kabs.
Bei der Durchführung der im Freien zulässigen Trainingseinheiten in diesen drei Stadien ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus (SARS-CoV-2) zwingend zu beachten, dass
- Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
- während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist. Training, bei dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
- Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in Ausnahmefällen in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen dürfen;
- die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen untersagt ist;
- Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum zu beschränken sind. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (z.B. Materialräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Mögliche Fragen zur Benutzung der städtischen Sportanlagen beantwortet die zuständige Abteilung Schulen und Sport unter der Rufnummer 06232-14-2258.