Kaiserslautern – Zur Zeit ist ein Verfahren zwischen dem Torwarttrainer, Gerald Ehrmann, und dem 1. FC Kaiserslautern beim Arbeitsgericht anhängig. Ein Gütetermin ist nach dem jetzigen Stand für den 12.05.2020 Sitzungssaal 3 des Arbeitsgerichts bestimmt.
Grundsätzlich sind zwar Termine beim Arbeitsgericht öffentlich. Im Zuge der Corona-Pandemie trifft das Gericht aber eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesundheit der Prozessparteien. Daher wurde – soweit Zuschauer im Sitzungssaal vorhanden sind – auch schon die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Über einen Ausschluss der Öffentlichkeit im konkreten Verfahren Ehrmann./.1. FC Kaiserslautern, wird das Arbeitsgericht am Mittwochvormittag entscheiden und diese Entscheidung auch über eine Pressemitteilung kommunizieren.
Daneben diskutieren die Prozessparteien darüber, ob vorrangig – also vor der Durchführung des für den 12.05.2020 angesetzten Gütetermins – ein Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband durchgeführt werden muss. Über diesen vom 1. FC Kaiserslautern gestellten Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. Die Klägerseite erhält zuerst die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen.
Über den Antrag zur Aussetzung wegen der Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird voraussichtlich erst am Montag, 11.05.2020 – nachdem die Stellungnahme der Klägerseite vorliegt – entschieden werden.