Heilbronn – Das Ordnungsamt appelliert an die Bevölkerung, Stadttauben nicht zu füttern, da sie genügend Nahrung finden.
Wegen der gleichmäßigen, jedoch sehr einseitigen und nicht artgerechten Fütterung besteht für die Stadttauben keine Notwendigkeit mehr, sich vom Futterplatz weg zu bewegen. Dies fördert zudem die Brutfreudigkeit der Tiere. Da vier bis sechs Bruten jährlich keine Seltenheit sind, können sich kleine Taubenschwärme in kurzer Zeit auf das Mehrfache vergrößern. Schmutz, Lärm und Geruchsbelästigungen sind die Folge. Hauseigentümer sollten den Nestbau durch geeignete Vorrichtungen verhindern, da die Nester in der Regel von Milben und anderen Schädlingen befallen sind und damit zur Gesundheitsgefahr für Menschen werden können.
Das Füttern von Tauben ist nach der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Heilbronn verboten. Eine Missachtung des Verbots kann mit Geldbußen geahndet werden.