Kaiserslautern – Das Arbeitsgericht hat heute Morgen, 11.05.2020, die Aussetzung des Rechtsstreits des FCK Torwarttrainers Ehrmann gegen den 1. FC Kaiserslautern bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens beim Südwestdeutschen Fußballverband e.V. beschlossen. Der angesetzte Gütetermin vom 12. Mai 2020 wird daher nicht stattfinden.
Ein neuer Termin wird erst nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens bestimmt werden.
Zwischen den Prozessparteien war bzw. ist streitig, ob das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss durchzuführen ist. Die DFB Ausbildungsordnung sieht das an sich vor. Die Frage, ob die DFB Ausbildungsordnung, zwischen den Parteien wirksam vereinbart wurde, hat das Arbeitsgericht bejaht und dabei mit der Üblichkeit einer solchen Vereinbarung sowie damit argumentiert, dass der 1. FC Kaiserslautern als Drittligist nach dem Statut der dritten Liga an die DFB Ausbildungsordnung gebunden sei. Diese sieht das Schlichtungsverfahren vor.
Der Rechtsweg ist damit für den Kläger nicht ausgeschlossen. Das Schlichtungsverfahren ist lediglich vorgeschaltet. Sollten die Parteien im Schlichtungsverfahren keine Lösung finden, wird das Verfahren beim Arbeitsgericht fortgesetzt werden.
Gegen die Entscheidung des Gerichts, den Rechtsstreit auszusetzen, ist außerdem die Beschwerde zum Landesarbeitsgericht möglich.