Mainz – Mit der sechsten Coronabekämpfungsverordnung des Landes können in Volkshochschulen, anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie in Musik- und Kunstschulen wieder Kurse ab dem 13. Mai 2020 stattfinden. Voraussetzung ist die Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes.
„Die Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen tragen mit ihren flächendeckenden und vielfältigen Weiterbildungsangeboten entscheidend zu den individuellen Lebenschancen der Menschen in Rheinland-Pfalz bei. Deshalb bin ich froh, dass jetzt wieder mehr Kurse vor Ort stattfinden können. Schon seit einigen Tagen treffen die Einrichtungen, dort wo es möglich ist, Vorbereitungen, um die geltenden Hygienevorschriften einhalten zu können. Ich danke den Trägern für das immense Engagement, mit dem in den vergangenen Wochen daran gearbeitet wurde, mit Onlineangeboten den Kontakt zu den Kursteilnehmenden zu halten und eine Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten“, so Weiterbildungsminister Konrad Wolf.
Bereits seit dem 3. Mai gab es eine Ausnahmeregelung für die wichtigen Weiterbildungsmaßnahmen der zweiten Chance. Dazu zählen vorbereitende Kurse für den Erwerb von Schulabschlüssen und Alphabetisierungskurse. Diese Öffnung wurde nun mit der sechsten Coronabekämpfungsverordnung ausgeweitet. So sind jetzt alle Angebote der Weiterbildungseinrichtungen sowie Musik- und Kunstschulen zulässig, soweit der „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ oder vergleichbare Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Abhängig von der Größe des Kursraums dürfen in der Regel maximal 15 Personen teilnehmen.
Während der coronabedingten Schließungen in den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Kurse auf Onlineformate umgestellt und eine Vielzahl von Schulungen für pädagogische Mitarbeitende und Kursleitungen durchgeführt. Die Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden weiter von diesen Angeboten profitieren, insbesondere dort, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung der Hygienevorschriften nicht möglich ist und Kurse noch nicht wieder in den Einrichtungen durchgeführt werden können.
Ab dem 13. Mai können auch die Musikschulen wieder Angebote unterbreiten, soweit der „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in seiner jeweils geltenden Fassung oder vergleichbare Anforderungen eingehalten werden. Gesangsunterricht ist hiervon ausgenommen und weiterhin nicht zulässig. Die Öffnungsregelung gilt auch für weitere Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie für entsprechende Bildungsangebote von Einzelpersonen und umfasst damit zum Beispiel auch das Leistungsspektrum von Kunstschulen.
„Nachdem Museen, Ausstellungen und Galerien wieder öffnen können, nimmt auch das Kulturangebot von Musik- und Kunstschulen wieder Fahrt auf und ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, wieder selbst kulturell aktiv zu sein. Viele haben den Musikunterricht oder das gemeinsame Zeichnen und Kreativsein sicher sehr vermisst. Ich freue mich, dass mit den Öffnungen nicht zuletzt im Musik- und kulturellen Bildungsbereich wieder ein Stück weit Normalität möglich wird und Dozentinnen und Dozenten ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können“, so Kulturminister Konrad Wolf. Gradmesser bleibe dabei die strenge Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen.