Mainz – Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute mit der „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ einen Stufenplan beschlossen, um weitere Lockerungen in der Coronabekämpfung auf den Weg zu bringen. Ziel der Landesregierung ist es, das weitere Infektionsrisiko möglichst gering zu halten und gleichzeitig das soziale und wirtschaftliche Leben schrittweise wiederaufzunehmen.
Der Stufenplan sieht vor, die Öffnung von Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos zum 27. Mai 2020 wieder zu ermöglichen. Dies gilt auch für Außen-Veranstaltungen bis 100 Personen. Veranstaltungen im Innenraum können ab dem 10. Juni mit zunächst bis zu 75 Personen wieder durchgeführt werden. Grundlage aller Öffnungen sind notwendige Hygiene- und Schutzkonzepte.
„Wir haben heute eine wichtige Entscheidung für die rheinland-pfälzische Kultur getroffen. Nach Bibliotheken, Museen und Galerien sollen nun auch Theater, Konzerthäuser und Kinos ihre Arbeit wieder aufnehmen. Damit gewinnt das kulturelle Leben in unserem Land wieder an Fahrt, worüber ich mehr sehr freue. Kultur ist für uns Teil des Menschseins. Kultur ist somit unerlässlich. Zu dieser Öffnung gehört aber auch, dass wir uns an die strikten Hygiene- und Schutzregeln halten. Bisher gehen wir alle sehr diszipliniert mit den Schutzbestimmungen um. Wenn wir dies auch bei den Kulturveranstaltungen beherzigen, werden wir die Öffungsphasen entsprechen umsetzen können“, so Kulturminister Konrad Wolf.
Öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen können ab dem 27. Mai wieder durchgeführt werden. Ab dem 10. Juni gilt eine Personengrenze von bis zu 250 Personen. Öffentliche Veranstaltungen im Innenraum werden zum 10. Juni mit bis zu 75 Personen wieder erlaubt. Ab dem 24. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen wieder möglich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen höhere Personenzahlen zugelassen werden können. Von Großveranstaltungen wie Volksfesten, größere Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, größeren Konzerten, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein- oder Schützenfesten sowie Kirmesveranstaltungen soll bis zum 31. August abgesehen werden.
Notwendige Auflagen für die Öffnung der Kultureinrichtungen sowie die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen werden in den nächsten Tagen und Wochen mit den Akteuren entwickelt. Dazu gehören Zugangskontrollen, die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, die Wahrung der Abstandsregeln, eine weitgehende Beschränkung des Begegnungsverkehrs, das Tragen von Mund-Nasen-Masken und die Vorlage von Hygienekonzepten.