Mainz – Gestern hat der rheinland-pfälzische Ministerrat den Stufenplan „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ verabschiedet. Dieser regelt u.a. weitere Öffnungen von Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen können im Außenbereich ab dem 27. Mai 2020 wieder durchgeführt werden. Im Innenbereich sind öffentliche Veranstaltungen ab dem 10. Juni mit bis zu 75 Personen wieder möglich. Davon unabhängig können Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos bereits zum 27. Mai öffnen und ihr Kulturangebot wieder aufnehmen. Die zugelassene Publikumszahl in den Kultureinrichtungen werden auf Grundlage individueller Schutzkonzepte festgelegt.
„Kultur ist unerlässlich. Sie ist ein Teil unseres Menschseins. Daher war es wichtig, der Kultur eine Zukunftsperspektive zu geben. Wir werden jetzt schnell das Gespräch mit den Akteuren suchen, damit diese entsprechende Schutzkonzepte aufstellen können. Wir wollen dabei, das weitere Infektionsrisiko gering halten und gleichzeitig das soziale und kulturelle Leben schrittweise wiederaufnehmen“, so Kulturminister Konrad Wolf.
Die nächste Phase des Stufenplans sieht vor, dass ab dem 10. Juni die Personengrenze auf 250 Personen für öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich erhöht wird. Öffentliche Veranstaltungen im Innenraum werden zum 10. Juni mit einer Personenanzahl von bis zu 75 Personen wieder möglich. Ab dem 24. Juni sind öffentliche Innen-Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen erlaubt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen höhere Personenzahlen zugelassen werden können.
Veranstaltungen in Kulturinstitutionen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos sind hiervon nicht betroffen. Aufgrund der professionellen Personalstruktur und Infrastruktur kann hier das Kulturangebot bereits zum 27. Mai wieder aufgenommen werden. Notwendige Auflagen für die Öffnung der Kultureinrichtungen sowie die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen werden in den nächsten Tagen und Wochen mit den Akteuren entwickelt. Dazu gehören Zugangskontrollen, die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, die Wahrung der Abstandsregeln, eine weitgehende Beschränkung des Begegnungsverkehrs, das Tragen von Mund-Nasen-Masken und die Vorlage von Hygienekonzepten. Von Chor, Gesang und ähnlichen Tätigkeiten soll bei den Aufführungen zunächst abgesehen werden. Auf dieser Grundlage werden Publikumshöchstgrenzen für jede Einrichtung in den Konzepten festgehalten.
Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein- oder Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.