Bad Dürkheim / Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund der Corona-Pandemie wird für den Einschulungsjahrgang 2020/2021 die Pflicht der Gesundheitsämter ausgesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Dies hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie den Gesundheitsämtern im Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt.
Folglich finden keine Einschulungsuntersuchungen, auch nicht für Kann-Kinder, statt.
Die Schuleingangsuntersuchungen werden nicht nachgeholt. Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sowie für Kinder mit Beeinträchtigung des Sehens und Hörens, wird das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Einzelfalllösungen herbeiführen. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt gesondert kontaktiert.