A6, Kaiserslautern-Einsiedlerhof: Teilsperrungen der BAB 6 von 22. bis 25. Mai 2020

Abbau des Traggerüstes des Brückenneubaus

Kaiserslautern – Der Brückenüberbau des neuen Brückenbauwerks zur Überführung der L369 über die A6 wurde am 13. Mai 2020 betoniert. Als nächster Arbeitsschritt muss das Traggerüst und die Schalung abgebaut werden.

Deswegen muss ab Mittwochnacht, 22:00 Uhr bis Montagmorgen 05:00 Uhr mit Behinderungen auf der A6 vom Autobahnkreuz Landstuhl-West bis zur Anschlussstelle Kaiserslautern-West gerechnet werden.
Für den Abbau des Traggerüstes, über der Fahrbahn Fahrtrichtung Saarbrücken, wird ab Mittwochnacht, 22:00 Uhr über den Feiertag bis Freitagnacht 22:00 Uhr die A6 Fahrtrichtung Saarbrücken gesperrt.

Der Verkehr wird ab der Anschlussstelle Kaiserslautern-West über die U 30 (B270-L367/389/356) zur A62 Anschlussstelle Hütschenhausen geleitet, von wo die Zurückleitung zur A6 erfolgt.
Für die Fahrtrichtung Mannheim gibt es in diesem Zeitraum zunächst keine Einschränkungen.
Unmittelbar im Anschluss erfolgt ab Freitagnacht 22:00 Uhr bis Montagfrüh, 05:00 Uhr die Sperrung auf der A6 in Fahrtrichtung Mannheim, für den Abbau des restlichen Traggerüstes über der Fahrbahn Fahrtrichtung Mannheim.
Dazu wird der Verkehr ab dem Kreuz Landstuhl-West über die A62 Anschlussstelle Hütschenhausen und die U 21 (L356/389/367-B270) zur A6 Anschlussstelle Kaiserslautern-West geleitet.

Im Anschluss laufen die Arbeiten an dem neuen Brückenüberbau zunächst ohne weitere Einschränkungen des Verkehrs auf der A6.

Der Verkehr über die A6 hinweg, auf der alten Brücke der L369 zwischen dem Einsiedlerhof und Mackenbach/Rodenbach, ist von den Arbeiten nicht betroffen.

Von weiteren zeitlich begrenzten Beschränkungen auf der A6 ist Ende September 2020 auszugehen, wenn das alte bestehende Brückenbauwerk zur Überführung der L369 über die A6 abgebrochen wird.
Hierzu ist dann eine komplette Sperrung der A6 in beiden Fahrtrichtungen erforderlich.


Der LBM Kaiserslautern bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren verkehrlichen Beeinträchtigungen.