Heidelberg: Stadtnotizen

Heidelberg – 15.05.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Ab 18. Mai: Speisegaststätten dürfen drinnen und draußen bewirten – unter Auflagen – Sonderregelung 2020: Stadt unterstützt unbürokratisch bei der Erweiterung der Außengastronomie

Speisegaststätten dürfen ab Montag, 18. Mai 2020, in Heidelberg und im ganzen Bundesland wieder drinnen und draußen bewirten. In den vergangenen Wochen hatten die Gaststätten aufgrund der Coronavirus-Pandemie Speisen nur noch zum Mitnehmen anbieten dürfen. Die Stadt unterstützt die Gastronomen dabei, um nach Möglichkeit mehr Fläche für die Außenbewirtschaftung nutzen zu können.

„Wenn ab Montag die Gaststätten wieder öffnen dürfen, wenn wieder an Tischen im Freien bewirtet werden darf, dann wird uns das ein Stück unseres gewohnten Lebensgefühls zurückgeben. Dennoch sind wir alle weiterhin zu großer Vorsicht aufgefordert. Genießen Sie Ihre Einkehr, aber halten Sie sich bitte an die Vorgaben. Ich werbe insbesondere um Verständnis dafür, dass die Landesregierung den Gastronomen vorschreibt, die Daten der Gäste aufzunehmen, wenn diese einverstanden sind“, sagt Bürgermeister Wolfgang Erichson.

Außenbewirtschaftung auf bereits genehmigten Flächen ab 18. Mai 2020

Außenbewirtschaftungen sind auf den von der Stadt bereits genehmigten Flächen ab Montag, 18. Mai 2020, zulässig, wenn die genannten Abstandsregelungen zwischen den Gästen und Tischen eingehalten werden. Es gelten die gleichen Abstands- und Hygienevorgaben wie in den Gaststätten.

Die Stadt hat angekündigt, den Gastronomen hierfür so viel Platz wie möglich vermitteln zu wollen. Die Gaststätten können eine Erweiterung ihrer Außenbewirtschaftung direkt mit der Stadt besprechen. Dazu können sie beim Bürger- und Ordnungsamt einen Plan der Außenbestuhlung vorlegen. Soweit nichts dagegen spricht, ist auch eine Außenbewirtschaftung vor den Nachbargrundstücken möglich. Die Verwaltung prüft die Anträge aus verkehrs- und ordnungsrechtlicher Sicht. Auf Plätzen sind größere Flächen für die Außenbewirtschaftung leichter zu realisieren. Die Sonderregelungen zur Außenbewirtschaftung gelten einmalig nur für das Jahr 2020.

Stadt unterstützt unbürokratisch bei der Erweiterung der Außenbewirtschaftung

Erste Vorschläge für die Sonderregelung zur Außenbewirtschaftung liegen bereits vor. Sie werden unbürokratisch, vereinfacht und großzügig geprüft. Gebühren für die Außenbewirtschaftung werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – für 2020 nicht erhoben. Die vergrößerten Außenbewirtschaftungsflächen sind für das Jahr 2020 vorgesehen – ebenfalls vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates.

Das Land Baden-Württemberg hat zur Öffnung der Gaststätten folgende Regeln erlassen:

  • Kein Zutritt für Menschen mit Kontakt zu Infizierten oder Krankheitssymptomen: Für Beschäftigte und Gäste, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, gilt: Sie dürfen die Gaststätte nicht betreten, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind oder wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.
  • Hygiene- und Sicherheitsabstand: Alle Anwesenden müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Dies gilt nicht für Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Nach der Corona-Verordnung dürfen außerdem beispielsweise zwei Familien ohne Einhaltung des Mindestabstands an einem Tisch sitzen. Die Tische müssen im Abstand von mindestens 1,5 Metern angeordnet sein. Es sind ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere an Treppen, Türen, und Sanitärräumen, sicherzustellen. Soweit räumlich möglich, sollen die Beschäftigten Servierwagen nutzen. Die Inhaberinnen und Inhaber sind verpflichtet, diese Regeln zu beachten und einen internen Plan vorzuhalten, wie sie die Regeln einhalten wollen.
  • Handhygiene ist Pflicht: Jeder Gast muss vor dem Betreten der Speisewirtschaft seine Hände waschen oder desinfizieren. Die Desinfektions- oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser muss der Betreiber bereitstellen.
  • Abfrage von Kontaktdaten der Gäste: Zu Zwecken der Nachverfolgung erheben die Betreiber die Kontaktdaten der Gäste. Die Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
  • Mund-Nasen-Bedeckung: Die Beschäftigten müssen in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gäste müssen keinen Mundschutz tragen, auch nicht auf dem Weg zum Tisch.
  • Bargeldlose Bezahlung: Die Bezahlung soll nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen.
  • Aushang der Regeln außerhalb des Lokals: Die Abstands- und Hygienevorgaben müssen durch Aushang außerhalb der Gaststätte gut sichtbar bekannt gemacht werden. Dazu zählt insbesondere der Hinweis auf die Händereinigung vor dem Betreten der Speisewirtschaft. Falls die Betreiberin oder der Betreiber eine Reservierung vorgesehen hat, muss dies auch per Aushang ersichtlich sein.

Städtische Wirtschaftsförderung: gesammelte Infos für Gastronomiebetreibende

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen für die Betreiberinnen und Betreiber von Speisegaststätten hat das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft auf seiner Homepage unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de > „Informationen zum Coronavirus“ zusammengestellt. Dort ist auch ein Link zu Antworten auf häufigen Fragen (FAQ) der DEHOGA eingestellt.


Im Trauzimmer sind ab 18. Mai wieder Gäste erlaubt

An Hochzeiten in Heidelberg können ab Montag, 18. Mai 2020, wieder Gäste teilnehmen. Bei Trauungen mit Trauansprache im historischen Rathaus-Trauzimmer können dann maximal acht Personen teilnehmen – inklusive Brautpaar, Gästen, Trauzeugen, Fotograf und etwaigem Dolmetscher. Das Standesamt bittet um Verständnis dafür, dass aufgrund des Corona-bedingt vorgegebenen Mindestabstandes die Zahl von acht Personen im Trauzimmer nicht überschritten werden kann.

Im Rathaus besteht – wie in allen städtischen Gebäuden – eine Maskenpflicht. Im Trauzimmer kann die Maske abgenommen werden. Um die Mindestabstände einzuhalten, dürfen während der Trauung die zugewiesenen Plätze nicht verlassen werden. Dies gilt auch für die Fotografin oder den Fotografen. Nach der Trauung ist ein Aufenthalt im Rathaus nicht möglich. Der Einlass ins Rathaus zur Trauung ist frühestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Trautermin in die dafür vorgesehene Wartezone möglich.


Baustellen in und um Heidelberg – Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 
18. bis 24. Mai 2020

  • A 656: Fahrbahneinengung von vier auf zwei Fahrstreifen wegen Brückenbauarbeiten im Bereich Friedrichsfeld; Umleitungsempfehlung über A 6 oder B 535.
  • B37/Neckarstaden: Erneuerung des Hochwasserschutzes im Bereich Alten Brücke bis voraussichtlich Anfang Juli 2020; Zufahrt zur Alten Brücke über B37 und Neckarstaden gesperrt; Umleitungen sind ausgeschildert.
  • Alter Kohlhof: Wegen Leitungs-, Entwässerungs- und Gehwegarbeiten zwischen Hausnummer 5 und 13 bis voraussichtlich Ende Juni 2020 gesperrt.
  • Berliner Straße/Jahnstraße: Arbeiten am nördlichen Geh- und Radweg in der Jahnstraße zwischen Café Frisch und Berliner Straße; in der Jahnstraße und in der Berliner Straße bis voraussichtlich Ende Mai ein Fahrstreifen gesperrt, Fuß- und Radverkehr in der Jahnstraße wird kleinräumig umgeleitet.
  • Czernyring: Wegen Umbaus des Czernyrings in den Anschlussbereichen Czernybrücke und Montpellierbrücke einspurig in beide Richtungen.
  • Eppelheimer Straße: In Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung über Henkel-Teroson-Straße.
  • Gerhart-Hauptmann-Straße: Wegen Straßensanierungsarbeiten bis Samstag, 30. Juni 2020, halbseitig gesperrt; Gehweg für Fußgänger einseitig frei; Radverkehr ist frei.
  • Grabengasse/Seminarstraße: Wegen Kanalsanierung, Fernwärmearbeiten und Fahrbahnerneuerung Vollsperrung der Seminarstraße zwischen Grabengasse/Plöck und Schulgasse bis voraussichtlich Ende August 2020; Zufahrt für Anlieger frei, Ausfahrt in die Friedrich-Ebert-Anlage über den kleinen Tunnel möglich, Umleitung ist ausgeschildert.
  • Hauptstraße: Wegen Pflasterarbeiten zwischen Friesenberg und Karlstor gesperrt; Zufahrt Friesenberg aus Richtung Karlsplatz möglich, Zufahrt Jakobsgasse gesperrt; Einbahnregelung in der Mönchgasse zwischen Hackteufel und Hauptstraße aufgehoben; Tiefgaragen P12 und P13 sind erreichbar; Radverkehr wird über B 37 umgeleitet; Buslinie 33 in Richtung Emmertsgrund wird umgeleitet; Bauende voraussichtlich Ende Juni 2020.
  • Hebelstraßenbrücke: Neubau bis März 2021; Vollsperrung, Umleitung des Kraftfahrzeugverkehrs über die Montpellierbrücke, Umleitung des Rad- und Fußverkehrs über die Liebermannbrücke.
  • Klingenteichstraße: Wegen Stützwandneubau und Straßenbauarbeiten bis voraussichtlich Anfang 2021 ab Hausnummer 32 bis zur oberen Kehre Zufahrt Hotel Molkenkur voll gesperrt; Umleitung über Molkenkurweg, Schloss-Wolfsbrunnenweg und Graimbergweg.
  • Köpfelweg: Kanalsanierung zwischen Mühlweg und Hausnummer 41, bis voraussichtlich 26. Juni 2020 abschnittsweise gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert.
  • Ludolf-Krehl-Straße: Grundausbau sowie Kanal- und Leitungsarbeiten bis voraussichtlich Dezember 2020, abschnittsweise gesperrt.
  • Lutherstraße: Private Hochbaumaßnahme auf Höhe Hausnummer 7 bis voraussichtlich 30. Juni 2020; Vollsperrung im Bereich zwischen Uferstraße und Brückenkopfstraße; umgedrehte Einbahnstraßenregelung in der Brückenkopfstraße; Umleitungen sind ausgeschildert; Gehweg für Fußverkehr auf gegenüberliegenden Straßenseite frei.
  • Maaßstraße: Wegen Straßenumgestaltung zwischen Wallstraße und Neckarhäuser Straße bis November 2020 für den Verkehr voll gesperrt; Umleitungen für den Auto- und Radverkehr sind ausgeschildert; Fußverkehr wird an der Baustelle vorbeigeführt.
  • Max-Jarecki-Straße: Fertigstellung der Fahrbahn und Bau des Gehwegs am Zollhofgarten, bis voraussichtlich September 2020 zwischen Czernyring und Zollhofgarten vollgesperrt.
  • Neuenheimer Landstraße: Private Baumaßnahme in Höhe Hausnummer 48, bis Ende September 2020 wochentags zwischen 9 und 15 Uhr vorübergehend halbseitig gesperrt mit Ampelregelung.
  • Pfaffengrunder Terrasse: In der Bahnstadt entsteht zwischen Gadamerplatz und Promenade ein neuer öffentlicher Platz; die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte 2021.
  • Römerstraße: Neue Carl-Schurz-Straße wird an die Römerstraße angebunden; Sperrung des rechten Fahrstreifens in nördlicher Richtung bis voraussichtlich Freitag, 5. Juni 2020; Rad- und Gehweg gesperrt; Umleitungen sind ausgeschildert.
  • Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten bis Ende September 2021; bis Ende August 2020 zwischen Schönauer Straße und Karl-Christ-Straße gesperrt, Umleitung ausgeschildert; Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg werden nicht bedient.

Stiftung „Heidelberger Frühling“: Spendenaktion für FestivalkünstlerInnen 2020 – 95.000 € können ausgeschüttet werden

Nach der Absage des „Heidelberger Frühling“ 2020 infolge der COVID-19-Pandemie hatte die Stiftung „Heidelberger Frühling“ unter dem Stichwort „Zukunftsmusik“ eingeladen, für die diesjährigen FestivalkünstlerInnen zu spenden, die durch Konzertabsagen in eine finanzielle Notlage geraten. Der langjährige Freund und Partner des „Heidelberger Frühling“ Igor Levit unterstützte das Vorhaben mit zwei Livestream-Konzerten für das Onlineprogramm des „Frühling“ #DigitalUnterwegs. Inzwischen sind auf dem Spendenkonto der Stiftung rund 95.000 Euro eingegangen, die nun zügig und unbürokratisch ausgeschüttet werden. Insgesamt sind 623 FestivalkünstlerInnen bzw. Ensembles dazu aufgerufen, innerhalb von 14 Tagen einen Antrag auf Auszahlung zu stellen.

„Wir alle haben in den letzten Wochen erlebt, wie schnell vollkommen sicher geglaubte Bedingungen sich in nichts auflösen. KünstlerInnen und Kulturinstitutionen sind durch die COVID-19-Krise in eine existenzielle Notlage geraten. Großer Dank an all diejenigen, die gespendet haben und den MusikerInnen und Ensembles, die vor dem Nichts stehen, ein Stück Zukunftsperspektive zurückgeben. Wir alle müssen gemeinsam daran arbeiten, eine solche Entwicklung für diejenigen, die in guten Zeiten auf der Bühne gefeiert werden und in schwierigen Zeiten zur Randerscheinung werden, zu verhindern.

Für die nun unkomplizierte und vor allem schnelle Auszahlung direkt an die MusikerInnen und Ensembles danke ich der Stiftung ‚Heidelberger Frühling‘ unter dem Vorsitz von Dr. Uwe Schroeder-Wildberg“, so Thorsten Schmidt, Intendant des „Heidelberger Frühling“. (Quelle: Internationales Musikfestival Heidelberger Frühling gGmbH)


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