Lambrecht (ots) – Mitte März hatte eine Lambrechterin ihr Fahrzeug vertrauensvoll in die Hände eines Bekannten gegeben, um es reparieren zu lassen. Mit der Stümperhaftigkeit der Ausführungen und den dadurch drohenden Gefahren hatte die Dame wohl nicht gerechnet.
Zunächst wurde sie mehrfach hingehalten, weil angeblich neue Mängel am Fahrzeug zum Vorschein gelangt sein sollten. Nachdem sie den PKW endlich zurückerhalten hatte, das Fahrzeug jedoch in der Folge eigenartige Geräusch machte, entschloss sie sich, es in einer Fachwerkstatt vorzuführen. Hier wurde festgestellt, dass diverse Schrauben an den Radaufhängungen, dem Querlenker und den Lenkstangen fehlten bzw. abgerissen waren. Im Nachgang wurde der Lambrechterin zudem bekannt, dass ihr Bekannter keinen Führerschein habe, das Auto jedoch im Reparaturzeitraum benutzt haben soll. Gegen den Autoschrauber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.