Ludwigshafen – Nachdem die Öffnung der Freibäder im Rhein-Pfalz-Kreis sukzessive in Aussicht gestellt wird, stellt sich durch die ansteigenden Temperaturen die Frage, wie mit den Badeseen verfahren wird. In der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wurde über die Öffnung der Freibäder, verbunden mit einem strengen Hygienekonzept, beschieden. Eine Regelung für die Badeseen ist darin nicht enthalten.
Da die Badeseen nicht mehr ausdrücklich zu schließen sind, sieht die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis keine Gründe mehr, eine Öffnung weiter zu verweigern. Bei den Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis handelt es sich um frei angelegte öffentlichen Badestellen bzw. überwiegend frei zugängliche Gewässer.
Demnach gehören die Badeseen mit den Uferbereichen zum öffentlichen Raum und der Aufenthalt ist unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen und der geltenden Kontaktbeschränkungen – sowohl am als auch im Wasser – zulässig. Entsprechende Tafeln oder Hinweise auf die Einhaltung dieser Regelungen werden im Bereich der Badeseen angebracht.
Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der hohen Anzahl von Personen, die sich im Wasser oder auf der Liegewiese befinden, sehr hoch ist. Die bisher erreichten positiven Ergebnisse bei der Eindämmung der Infektion dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.